Vorlage - MEI/2018/168  

Betreff: Neuherstellung des Fuß-/Radweges an der Hauptstraße zwischen dem Okermühlengraben und der Einmündung zur L 414 in der Gemeinde Meinersen
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:60 - 66 12 20/4
Beratungsfolge:
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Gemeinde Meinersen Vorberatung
06.11.2018 
9. Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses der Gemeinde Meinersen geändert beschlossen     
Anlagen:
181106_Anlage Radweg Hauptstraße  

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Beschlussvorschlag:

 

  1. Zwischen dem Okermühlengraben und der Einmündung zur L 414 an der Hauptstraße in Meinersen, sowie zwischen der Hauptstraße und der Schulampel-Anlage an der L 414 wir der Fuß-/Radweg erneuert.

 

  1. Für das Haushaltsjahr werden Mittel in Höhe von 130.000,00 Euro zur Verfügung gestellt.

 

 

 

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Sachverhalt:

 

Der Fuß-/Radweg im Bereich von der Brücke des „Mühlengrabens“ bis zur Einmündung der L 414 an der Hauptstraße in Meinersen (290 m + 160 m = 450 m), sowie der Verbindungsweg zwischen der Hauptstraße und der Ampelquerung an der L 414 (240 m) sind in einem sehr schlechten Zustand.

 

Hinweise aus der Bevölkerung, Anregungen aus der Politik sowie die Einschätzung des Fachamtes führen zu dem Schluss, dass dieser Weg so stark geschädigt ist, dass die Verkehrssicherung sehr eingeschränkt ist. Der vorhandene Betonbelag ist gebrochen und abgängig. Im Bereich des Verbindungsweges ist die bituminöse Fahrbahn durch Wurzelaufbrüche stark gerissen.

 

Der Rückbau des 2,0 m breiten Weges und eine Neuherstellung in Asphaltbauweise würden ca. 130.000,00 Euro kosten. Dieser Betrag müsste dann als Haushaltsansatz für 2019 aufgenommen werden.

 

Um die Herstellungskosten zu senken, besteht die Möglichkeit sich einer Ausschreibung der Landesstraßenbauverwaltung, Geschäftsbereich Wolfenbüttel ,anzuschließen, die im Jahr 2019 im Zuge der Ortsdurchfahrt Ohof an der L 414 und an der B 214 die Fuß-/Radwege erneuert.

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 


 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Bei der Realisierung der Maßnahme entstehen Auszahlungen im Finanzhaushalt in Höhe von ca. 130.000,00 Euro. Bei einer Nutzungsdauer von 25 Jahren für die Investition sind über diesen Zeitraum im Ergebnishaushalt Aufwendungen für die Abschreibung in Höhe von 5.200,00 Euro vorzusehen.

 

Eine Kostenbeteiligung durch Anliegerbeiträge muss noch geprüft werden.

 

Für jährliche Unterhaltungsaufwendungen sind im Ergebnishaushalt 1.000,00 Euro einzuplanen.

 

 

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Anlage/n:

Lageplan Radweg

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 181106_Anlage Radweg Hauptstraße (241 KB)      
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