Vorlage - MUE/2018/166  

Betreff: Straßenbaubeitrag für den Wirtschaftsweg "Alte Poststraße" in Müden (Aller)
hier: Aufwandsspaltung
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:20 - 22 53 10/50
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Müden (Aller) Vorberatung
Gemeinderat Müden (Aller) Entscheidung
17.12.2018 
14. Sitzung des Rates der Gemeinde Müden (Aller) ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Lageplan mit Kennzeichnung des ausgebauten Wirtschaftsweges  

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Beschlussvorschlag:

 

Für die öffentliche Einrichtung des Wirtschaftsweges „Alte Poststraße“  in Müden (Aller) – gelegen zwischen der Landesstraße und der Gemeindeverbindungsstraße „Bäckerweg“ – wird nach § 8 der Satzung über die Erhebung von Beiträge nach § 6 NKAG für straßenbauliche Maßnahmen in der Gemeinde Müden (Aller) – Straßenbaubeitragssatzung – eine Aufwandsspaltung für die Teileinrichtung

 

  •  Verbesserung der Fahrbahn

 

beschlossen.

 

 

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Sachverhalt:

 

Auf der Grundlage des vom Gemeinderat beschlossenen Bauprogramms wurde die Fahrbahn des Wirtschaftsweges „Alte Poststraße“ zwischen der Landesstraße und der Gemeindeverbindungsstraße „Bäckerweg“ ausgebaut. Diese Baumaßnahme erfüllt den Beitragstatbestand der Verbesserung.

 

Da außer der Fahrbahn keine weiteren Teileinrichtungen ausgebaut wurden, ist zur Refinanzierung der beitragsfähigen Ausbaukosten die Anordnung einer Aufwandsspaltung erforderlich.

 

Zur Information der beteiligten Grundstückseigentümer wurde am 12.02.2018 eine Anliegerversammlung durchgeführt.

 

Beim Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig wurden Zuwendungen zur Förderung eines Projektes in der Maßnahme ländlicher Wegebau beantragt.

 

Obwohl der abschließende Festsetzungsbescheid zur Fördersumme vom Zuwendungsgeber noch nicht vorliegt, ist bereits jetzt aufgrund der Rechnungslegung zu erkennen, dass sich eine Kostensteigerung bei Durchführung der Baumaßnahme ergeben hat. In der Anliegerversammlung wurden noch von Gesamtausbaukosten in Höhe von 180.000,00 € ausgegangen. Diese betragen nunmehr nach Vorlage und Auswertung der Schlussrechnungen rund 229.000,00 €.

 

Die Mehrkosten entstanden wesentlich bei der Herstellung des Wirtschaftsweges im Teilabschnitt „Molkereiweg“ bis zur Landesstraße L 283. Entgegen vorheriger Annahmen wurde unter der vorhandenen Schottertragschicht Mutterboden anbetroffen, welcher zur Sicherstellung der Haltbarkeit der künftigen Asphaltstraße zwingend zu entfernen und durch frostsicheres Material zu ersetzen war.

 

Danach ergibt sich nunmehr folgende Zahlenübersicht:

 

 Gesamtausbaukosten  229.000,00 €

 Abzgl. Zuwendung 95.400,00 €

 Verbleibender Kostenaufwand 133.600,00 €

 

Bei dem vorgenannten Wirtschaftsweg handelt es sich um eine Gemeindestraße im Sinne des § 47 Nr. 3 des Niedersächsischen Straßengesetzes, d.h. um eine Straße im Außenbereich, die eine Gemeinde für den öffentlichen Verkehr gewidmet hat.

 

Aufgrund der Beschlussfassung des Gemeinderates vom 24.01.2018 wurde zur Anlage „Alte Poststraße“ eine Abweichungssatzung von den Anteilssätzen der Straßenbaubeitragssatzung beschlossen. Diese hat durch die Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises Gifhorn im Februar 2018 Rechtskraft erlangt. Danach ergibt sich folgendes Verteilungsverhältnis:

 

 Gemeinde, 70 v.H. 93.520,00 €

 Anlieger, 30 v. H.  40.080,00 €

 

Aufgrund der fehlenden Überfahrten / Brücken werden zwei Ackerflächen im Abrechnungsgebiet nicht durch den ausgebauten Wirtschaftsweg bevorteilt. Dieser finanzielle Ausfall geht ebenfalls zu Lasten der Gemeinde und erhöht automatisch den gemeindlichen Anteil.

 

In dem als Anlage beigefügten Lageplan ist die abzurechnende Länge des Wirtschaftsweges dargestellt.

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ein abschließendes Zahlenwerk ergibt sich erst nach Vorlage des Festsetzungsbescheides durch das Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig.

 

Bei einer Nutzungsdauer der ausgebauten Teileinrichtung von 25 Jahren werden die Straßenbaubeiträge als Sonderposten für den gleichen Zeitraum im Ergebnishaushalt aufgelöst.

 

 

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Anlage/n:

Lageplan mit Kennzeichnung des ausgebauten Wirtschaftsweges

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan mit Kennzeichnung des ausgebauten Wirtschaftsweges (201 KB)      
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