Vorlage - LEI/2018/128  

Betreff: Neuherstellung des Gehweges vor den Grundstücken "Badenbütteler Straße 5 A und 5 B" in Leiferde
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:60
Beratungsfolge:
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Gemeinde Leiferde Vorberatung
08.11.2018 
13. Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Gemeinde Leiferde geändert beschlossen     
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Leiferde Vorberatung
Gemeinderat Leiferde Entscheidung
13.12.2018 
12. Sitzung des Rates der Gemeinde Leiferde geändert beschlossen     

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Beschlussvorschlag:

Der Neuherstellung des Gehweges vor den Grundstücken "Badenbütteler Strasse 5 A und 5 B" in Leiferde wird zugestimmt. Die direkt angrenzenden Grundstückseigentümer haben bereits zugesagt, den Kostenanteil des Gehweges zur Herstellung der Grundstückszufahrten zu 100 % Prozent zu übernehmen.

 

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Sachverhalt:

 

 

Der BPU in seiner Sitzung am 24.06.2014 und der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 02.07.2014 haben sich mit dieser Thematik befasst und seinerzeit den Beschluss einer nur partiellen Reparatur des Gehweges bis zu einer Kostenober-grenze von 1.000,00 € gefasst.

 

Hierzu gab es die Anmerkung der Verwaltung:

 

Zitat:

 

„Unter Berücksichtigung der festgelegten Kostenobergrenze wird eine Beseitigung aller Unebenheiten nicht möglich sein. Man wird sich in der Bauausführung nur auf die Beseitigung der gravierenden Schäden beschränken müssen, dabei wird grundstücksseitig kein Tiefbordstein gesetzt.“

 

Eine notdürftige Instandsetzung wurde seinerzeit gemäß Beschluss durchgeführt. Mittlerweile hat eine Bebauung beider Grundstücke stattgefunden und beide Bauherren beantragen bei der Gemeinde Leiferde die zwingend notwendige Instandsetzung des Gehweges.

 

Dabei sollte der maßgeblich für das Entstehen der Schäden derzeit nicht vorhandene Tiefbordstein an der Grundstücksgrenze nunmehr neu gesetzt werden. Des weiteren sollte zwingend unterhalb des Pflasterbelages eine Schottertragschicht eingebaut werden. Ob eine Wiederverlegung des vorhandenen alten Pflasters noch Sinn ergibt oder stattdessen neues Rechteckpflaster eingesetzt werden sollte, wird die Auswertung der noch einzuholenden Kostenangebote ergeben. 

 

Die Antragsteller werden sich an den Herstellungskosten angemessen beteiligen. Zumindest für die Herstellung der neu entstandenen Grundstückszufahrten erfolgt eine 100%ige Kostenübernahme.

 

Nach Rücksprache im Fachbereich 20 wäre die Maßnahme aufgrund der nur geringen Ausbaulänge bezogen auf die Gesamtanlage „Badenbütteler Straße“ keine beitragspflichtige Maßnahme.

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Bei Realisierung der Maßnahme entstehen Auszahlungen im Ergebnishaushalt in derzeit noch nicht bekannter Höhe. Diese sind im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel unter dem Kostenträger 5410000 – Unterhaltung der Gemeindestraßen - zu finanzieren.

 

 

 

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Anlage/n:

keine

 

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