Vorlage - SGM/2018/217  

Betreff: Schaffung von Betreuungsplätzen in der Gemeinde Müden durch den Krippenanbau Müden;
hier: Objektbeschluss
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Ausschuss für Familie, Senioren, Soziales und Integration Vorberatung
28.11.2018 
6. Sitzung des Ausschusses für Familie, Senioren, Soziales und Integration geändert beschlossen     
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
20.12.2018 
15. Sitzung des Samtgemeinderates geändert beschlossen     
Anlagen:
Kostenberechnung  
Grundriss - Außenansichten  

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Beschlussvorschlag:

 

  1. Zur Sicherstellung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte wird der Krippenanbau in Müden umgesetzt.

 

  1. Das Planungsbüro „Die Planschmiede 2KS“, Alte Molkerei 4, 29386 Hankensbüttel, erhält den Planungsauftrag zur Umsetzung der Baumaßnahmen ab Leistungsphase 4 der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) für die Erweiterung der Krippe Müden. Das Planungsbüro Planschmiede 2KS hat bereits den Neubau der Krippe Müden umgesetzt.

 

  1. Für das Haushaltsjahr 2019 wird eine Verpflichtungsermächtigung für die Baumaßnahme mit den Kostengruppen 300, 400, 500, 700 in Höhe von 1.600.000 € angemeldet.

 

  1. Für das Haushaltsjahr 2019 wird eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 75.000 € für die Kostengruppe 600 – Ausstattung angemeldet.

 

  1. Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss wird ermächtigt, Entscheidungen zur Gestaltung und zum Ausbau der Baumaßnahme „Krippenanbau Müden“ zu treffen.

 

 

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Sachverhalt:

 

Die aktuelle Belegungsquote im Krippenbereich der Gemeinde Müden lag 2018 bei 33 %. Bei einer Steigerung von jährlich 3 % und einer Begrenzung bei endgültigen 60 %, ist unter Berücksichtigung von Neubaugebieten bis zum Jahr 2022 voraussichtlich jährlich eine zusätzliche Krippengruppe notwendig. Auf Bundesebene werden Versorgungsquoten von 50% und höher prognostiziert.

Die Betreuungsquote im Kindergartenbereich in der Gemeinde Müden lag 2018 bei 92 %.

 

 

 

 

Die aktuellen Bedarfsberechnungen zur Kindertagesstättenplanung bis zum Kitajahr 2023 haben für den Bereich der Gemeinde Müden (Aller) folgenden Bedarf ergeben:

 

Krippe:  1 Gruppe in 2019

  1 Gruppe in 2020

  1 Gruppe in 2021

  1 Gruppe in 2022

Bei einem Baubeginn in 2020 stehen die erforderlichen Krippenplätze wahrscheinlich erst ab 2021 zur Verfügung. Der prognostizierte Bedarf an Krippenplätzen kann nicht durch altersübergreifende Gruppen bis dahin aufgefangen werden. Für den Mehrbedarf im Krippenbereich kann bis zur Inbetriebnahme des Anbaus 2021 keine (Übergangs-) Lösung geboten werden.

 

Die diesjährig die Krippe Müden übersteigende Nachfrage wurde bereits zum Kitajahr 18/19 (ab 01.08.18) durch Einrichtung einer altersübergreifenden Gruppe in Flettmar aufgefangen. Die altersübergreifende Gruppe ist jedoch nur als „Übergangslösung“ vorgesehen, um den aktuellen Krippenbedarf 2018 sicherzustellen. Der Wegfall von 12 Kindergartenplätzen (Differenz aü Gruppe zu 25er Regelgruppe) würde zukünftig einen Engpass bei der Versorgung mit Kindergartenplätzen bedeuten. Zumal hier auch die Entwicklung der Einführung des Einschulungskorridors berücksichtigt werden muss.

 

In der Sitzung des Samtgemeinderates am 15.03.2018 wurde einstimmig beschlossen, den Planungsauftrag zur Fertigung von Planungsentwürfen und einer detaillierten Kostenschätzung für die Leistungsphasen 1 – 3 der HOAI für die Erweiterung der Krippe Müden zur Sicherstellung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz an das Planungsbüro Planschmiede 2KS zu vergeben.

 

Nach weiteren Abstimmungen und Prüfungen werden zwei Gruppenräume mit entsprechenden Nebenräumen an die bestehende Krippe Müden angebaut.

 

Zwischenzeitlich hat das Planungsbüro 2KS einen Entwurf und eine Kostenberechnung für den Krippenanbau Müden vorgelegt. Der Planungsentwurf enthält Anregungen und Vorgaben der Verwaltung, die das Planungsbüro bereits umgesetzt hat. Der Entwurf ist als Anlage beigefügt.

 

Die aktuell vorliegenden Anmeldezahlen für das neue Kindertagesstättenjahr haben die in der Klausurtagung vorgestellten Bedarfsprognosen bestätigt. Wie Entwicklungen in anderen Kommunen zeigen, kann auch im Bereich der Samtgemeinde Meinersen davon ausgegangen werden, dass zusätzlich geschaffene Plätze auch zeitnah belegt sein werden.

Für die jeweiligen Kostengruppen liegen folgende Berechnungen zugrunde:

 

  • KGR 300 - Bauwerk und Konstruktion        979.700 €
  • KGR 400 - Technische Anlagen         183.300 €
  • KGR 500 - Außenanlagen          105.600 €
  • KGR 700 - Baunebenkosten                           342.500 €
  • Geschätzte Gesamtkosten                         1.611.100 €

 

 

 

 

 

 

 

 

Nicht in der Kostenberechnung enthalten:

 

  • KGR 600 -  Ausstattung incl. Küchenzeilen und Bewegungsraum     75.000 €

Die Erfahrungen aus bereits umgesetzten Baumaßnahmen zeigen, dass für die Kostengruppe 700 - Baunebenkosten - noch ein Sockelbetrag von 5% der Kosten dieser Kostengruppe für Ausgaben einkalkuliert werden muss, die nicht honorarrelevant sind und daher nicht in der Kostenberechnung eingerechnet sind.

Grundsätzlich ist jedoch davon auszugehen, dass es während der Bauzeit zu Kostensteigerungen kommt. Daher wird ein Mehrbedarf von 3 % der geschätzten Gesamtkosten hinzugerechnet.

 

Die möglichen Gesamtkosten der Baumaßnahme „Krippenanbau Müden“ stellen sich wie folgt dar:

 

Gesamtkosten ohne Inventar        1.611.100 €

3% Kostensteigerung              48.333 €

Sockelbetrag KGR 700 5%                                         17.200 €

Gesamtprojektkosten                                       1.676.633 €

 

Als Haushaltsmittel für das Projekt stehen im Haushaltsjahr 2018 bereits 100.000 € zur Verfügung.

 

Ansatz Haushalt 2018 (HHRest in 2019)         100.000 €

Verpflichtungsermächtigung Haushalt 2019                       1.600.000 €

Haushaltsmittel Baumaßnahme insgesamt                        1.700.000 €

 

Verpflichtungsermächtigung für Inventar 2019                          75.000 €

 

Für das Haushaltsjahr 2019 wird eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1.600.000 €  für die Baumaßnahme angemeldet.

 

Für das Inventar wird eine Verpflichtungsermächtigung für das Haushaltsjahr 2019 in Höhe von 75.000 € angemeldet.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten:

JA

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

  1. Für die Umsetzung der Maßnahme „Krippenanbau Müden“ entstehen im Haushaltsjahr 2020 Auszahlungen in Höhe von insgesamt 1.700.000 € .

Für Abschreibungen (90 Jahre) ergeben sich jährlich Folgekosten in Höhe von rd. 18.900€.

 

  1. Für die Ausstattung der zusätzlichen Krippengruppen entstehen im Haushaltsjahr 2020 Auszahlungen in Höhe von 75.000 €.

Für Abschreibungen (13 Jahre) ergeben sich jährlich Folgekosten in Höhe von              rd. 5.800 €.

 

 

 

 

 

 

Für die Schaffung von zusätzlichen Krippenplätzen ist nach bisheriger Rechtslage eine Förderung nach RAT V möglich. Ein zusätzlicher Krippenplatz wird mit 12.000 € gefördert. Für zwei Krippengruppen könnte eine Förderung nach Rat V in Höhe von 360.000  € zum Tragen kommen.

 

 

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Anlage/n:

- Kostenberechnung

- Grundriss, Außenansichten

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Kostenberechnung (93 KB)      
Anlage 2 2 Grundriss - Außenansichten (837 KB)      
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