Vorlage - SGM/2018/220
|
|
Beschlussvorschlag:
- Der Waldkindergarten erhält einen investiven Zuschuss für den Kauf eines neuen Bauwagens in Höhe von max. 20.000 €.
Ein entsprechender endgültiger Finanzierungsplan ist vor Umsetzung der Maßnahme der Verwaltung vorzulegen.
2. Haushaltsmittel sind über die Veränderungsliste in den Haushaltsplan 2019 aufzunehmen.
Sachverhalt:
Es wird auf den angefügten Antrag des Waldkindergartens vom 25.10.2018 und die Ergänzung 15.11.2018 verwiesen.
Wie im Antrag ausführlich geschildert, wird ein neuer Bauwagen für die Fortführung des Waldkindergartens dringend benötigt. Neue Anforderungen des Brandschutzes sind zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind die gesetzlichen Anforderungen an einen Bauwagen für die Betreuung von Kindergartenkindern wie auch bei Kindertagesstätten und öffentlichen Spielplätzen einzuhalten (Betriebserlaubnis).
Eine Sanierung des alten Bauwagens ist unrentabel und die nachfolgende Nutzungsdauer sehr ungewiss.
Die gesetzlich geforderte Träger- und Angebotsvielfalt der Kindertagesstätten in der Samtgemeinde Meinersen soll weiterhin erhalten bleiben und gefördert werden.
Der Waldkindergarten schlägt eine Eigenbeteiligung von 20.000 € und als Eigeninitiative der Eltern nochmals 2.000 € vor. Die Verwaltung wird sich mit einem Festzuschuss in Höhe von 20.000 € und – nicht wie vom Waldkindergarten beantragt – mit 51.000 € beteiligen.
Finanzierungsvorschlag des Waldkindergartens:
Beteiligung Bauwagen 20.000 €
Beteiligung Elterninitiative 2.000 €
Gesamtkosten Bauwagen mit Wunschausstattung rd. 73.000 €
Kostenunterdeckung 51.000 €
Finanzierung unter Berücksichtigung des Zuschusses der Samtgemeinde:
Beteiligung Bauwagen 20.000 €
Beteiligung Elterninitiative 2.000 €
Kaufpreis Bauwagen 73.000 €
Beteiligung Samtgemeinde Meinersen 20.000 €
Verbleibender ungedeckter Rest 31.000 €
Dieser ungedeckte Restbetrag muss anderweitig vom Waldkindergarten aufgebracht werden. Denkbar wären hier weitere Spendengelder - beispielsweise anlässlich des 10jährigen Jubiläums im nächsten Jahr - einzuwerben, eine höhere Eigenleistung oder auch eine Überprüfung / Reduzierung der Anschaffungskosten durch Einsparungen an der Wunschausstattung.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | NEIN |
Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten: | JA |
Beteiligung des Seniorenbeirates: | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
Im Haushaltsjahr 2019 entstehen Auszahlungen in Höhe von 20.000 €.
Die Abschreibungsdauer beträgt 13 Jahre, die jährliche Abschreibung für den Zuschuss in Höhe von insg. 20.000 € beträgt 1.538 €.
Anlage/n:
- Antrag Waldkindergarten vom 25.10.18
- Ergänzung Waldkindergarten vom 15.11.18
- Finanzierungsplan
- Angebote
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Antrag Waldkindergarten 25_10_18 (476 KB) | ||||
2 | Ergänzung Antrag Bauwagen (258 KB) |