Vorlage - SGM/2018/221  

Betreff: Neufassung der Satzung über Aufwands-, Verdienstausfall- und Auslagenentschädigung für Ratsmitglieder, Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte sowie ehrenamtlich tätige Personen in der Samtgemeinde Meinersen
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:30 - JS
Beratungsfolge:
Feuerschutzausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
26.11.2018 
5. Sitzung des Feuerschutzausschusses der Samtgemeinde Meinersen ungeändert beschlossen     
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
20.12.2018 
15. Sitzung des Samtgemeinderates ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Entwurf_Aufwandsentschädigung  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Der Neufassung der Satzung über Aufwands-, Verdienstausfall- und Auslagenentschädigung für Ratsmitglieder, Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte sowie ehrenamtlich tätige Personen in vorgelegter Form wird zugestimmt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des Veröffentlichungsverfahrens notwendig werdende redaktionelle Änderungen eigenständig vorzunehmen.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Für eine Gleichbehandlung mit den Ausbilder/-innen der Kreisfeuerwehr soll die Satzung dahingehend geändert werden, dass eine Regelung für die auf Samtgemeindeebene tätigen Ausbilder/-innen aufgenommen wird. Der Landkreis Gifhorn zahlt seinen Kreisausbildern 10,00 Euro je geleistete Stunde.

 

Die Ausbilder auf Samtgemeindeebene übernehmen die Truppmann Teil 1 Ausbildung (ehemals Grundausbildung). Der Truppmann Teil 1 umfasst etwa 80 Stunden, innerhalb dieses Lehrgangs werden die feuerwehrtechnischen Grundlagen geschaffen.

 

Des Weiteren wird es schwieriger geeignete Ausbilder/-innen für die Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren zu gewinnen. Die Aufwandsentschädigung honoriert den Zeitaufwand für Vor- und Nachbereitung sowie Durchführung zumindest teilweise.

 

Neben dieser Änderung werden folgende Anpassungen durchgeführt:

 

  1. Sämtliche Aufwandsentschädigungen der in der Freiwilligen Feuerwehr tätigen soll künftig monatlich gezahlt werden. Bisher waren die Fälligkeitstermine getrennt in monatliche bzw. jährliche Zahlungen. Zur Reduzierung des Verwaltungsaufwands soll künftig einheitlich monatlich gezahlt werden.
  2. Die Höhe der Aufwandsentschädigung für die/den Samtgemeinde-Schriftwart/-in wird um 5,00 Euro monatlich auf 20,00 Euro angehoben. Bei der letzten Anpassung der Satzung wurde fälschlicherweise ein Betrag von 15,00 Euro angenommen, obwohl das Kommando der Samtgemeindefeuerwehr einen Betrag von 20,00 Euro empfohlen hatte.
  3. Im § 12 Abs. 1 der Satzung erfolgt nun ein Verweis auf die Niedersächsische Reisekostenverordnung (NRKVO), die seit dem 01.02.2017 in Niedersachsen anstatt des Bundesreisekostengesetzes (BRKG) anzuwenden ist.

Alle Änderungen im Vergleich zur alten Satzung sind in rot markiert.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten:

JA

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine, die Mittel waren bereits im Haushalt 2018 eingeplant und sind im Haushaltsplanentwurf für 2019 berücksichtigt.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Entwurf Neufassung der Satzung über Aufwands-, Verdienstausfall- und Auslagenentschädigung für Ratsmitglieder, Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte sowie ehrenamtlich tätige Personen in der Samtgemeinde Meinersen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf_Aufwandsentschädigung (150 KB)      
Nach oben springen