Vorlage - SGM/2018/223
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Beschlussvorschlag:
Die Samtgemeinde Meinersen, als kommunaler Gesellschafter der Tourismusorganisation Südheide Gifhorn GmbH, verlängert den aus dem Jahre 2015 geschlossenen Betrauungsakt bis zum 31.12.2028.
Sachverhalt:
Gemäß § 2 Absatz 2 des Betrauungsaktes ist die Betrauung der Südheide Gifhorn GmbH mit Aufgaben des Tourismusmarketings und der sonstigen den Wirtschaftsstandort in diesen Bereichen fördernden Leistungen und Tätigkeiten zunächst für längstens drei Jahre und damit bis zum 31.10.2018 erfolgt. Die Betrauung verlängert sich automatisch bis zu zehn Jahre, wenn sich weder die Voraussetzungen für die Betrauung dieser Aufgaben, noch die Parameter zur Berechnung der Ausgleichszahlungen geändert haben. Mit der Übertragung von Gesellschaftsanteilen und mit der Erhöhung des Gesellschaftszuschusses haben sich hier Parameter verändert, sodass eine Abänderung und Verlängerung des Betrauungsaktes notwendig wird.
§ 1 (Betrautes Unternehmen und Art der Gemeinwohlverpflichtung) Ziffer 2 des Betrauungsaktes erhält folgenden Wortlaut:
Die Südheide Gifhorn GmbH ist als juristische Person des Privatrechts zu 99,66 % eine kommunale Beteiligungsgesellschaft. Die prozentualen Anteile am Stammkapital sind wie folgt aufgeteilt: Stadt Gifhorn 50,66 %, Landkreis Gifhorn 31,00 %, Stadt Wittingen 9,66 %, Samtgemeinde Hankensbüttel 2,00 %, Samtgemeinde Wesendorf 1,66 %, Samtgemeinde Brome 1,66 %, Samtgemeinde Meinersen 1,00 %, Samtgemeinde Isenbüttel 1,00 %, Samtgemeinde Boldecker Land 0,33 %, Samtgemeinde Papenteich 0,33 %, Gemeinde Sassenburg 0,33 %, (DeHoGa 0,33 %)
§ 2 (Dauer der Gemeinwohlverpflichtung und geographischer Geltungsbereich) des Betrauungsaktes ändert sich wie folgt:
1. Der Gesellschaftsvertrag sieht vor, dass der Südheide Gifhorn GmbH jährlich 498.333 Euro als Festbetragseinlagen von den kommunalen Gesellschaftern zur Verfügung gestellt werden. Die Einlagen sind wie folgt aufgeteilt:
Stadt Gifhorn 253.333,00 Euro, Landkreis Gifhorn 155.000,00 Euro, Stadt Wittingen 48.333,00 Euro, Samtgemeinde Hankensbüttel 10.000,00 Euro, Samtgemeinde Isenbüttel 5.000,00 Euro, Samtgemeinde Meinersen 5.000,00 Euro, Samtgemeinde Wesendorf 8.333,00 Euro, Samtgemeinde Brome 8.333,00 Euro, Gemeinde Sassenburg 1.667,00 Samtgemeinde Boldecker Land 1.667,00 Samtgemeinde Papenteich 1.667,00 (DeHoGa (kein kommunaler Gesellschafter) 1.667,00).
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | NEIN |
Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten: | JA |
Finanzielle Auswirkungen:
Bereits seit 2005 wird der Zuschuss an die SGG gezahlt. Bisher wurden Mittel in Höhe von 4.500 Euro unter dem Kostenträger Tourismus 5750000 bereitgestellt. Die Mittel müssen aufgrund dargestellter Änderung um 500 Euro jährlich erhöht werden.
Beteiligung Fachbereich 20 - Finanzen | |
Überplanmäßige Ausgabe | JA |
Anlage/n:
keine