Vorlage - SGM/2011/083  

Betreff: Verkehrssicherungsmaßnahme Busbahnhof / L414
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:30 - 32 72 02/4
Beratungsfolge:
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
30.06.2011 
27. Sitzung des Samtgemeinderates ungeändert beschlossen     

Beschlussvorschlag:

 

In Abänderung des Beschlussvorschlages Nr. 1 der Vorlage SGM/2010/011 wird anstelle der beabsichtigten Bedarfsampelanlage eine schleifengesteuerte variable Geschwindigkeitsbegrenzungsanzeige errichtet.

 

 


Sachverhalt:

 

Aufgrund des Verkehrsunfalles mit tödlichem Ausgang am 28.05.2010 an der Busbahnhofausfahrt am Schulzentrum Gajenberg zur L 414 haben Gemeinde und Samtgemeinde Meinersen sowie der Landkreis Gifhorn verschiedene Maßnahmen in die Wege geleitet, um diese gefahrenbelastete Situation im Kurvenbereich der L 414 aus Richtung Ahnsen nach Seershausen zu entschärfen. (siehe Ratsbeschluss vom 17.06.2010 sowie SG-Beschlussvorlage SGM/2010/011, Beschluss vom 18.08.2010).

 

Im Schulzentrum Gajenberg werden Schülerinnen und Schüler der Hauptschule und Realschule (beide Schulträger Samtgemeinde Meinersen) sowie des Gymnasiums (Schulträger Landkreis Gifhorn) beschult, so dass sich daraus die Zuständigkeit für die Verkehrssicherheit  am Schulzentrum sowohl der Samtgemeinde als auch des Landkreises Gifhorn ergibt. Ohne diese Zuständigkeit wäre eine finanzielle Beteiligung des Landkreises nicht zu erwarten. Aufgrund dessen ist die weitere Beschlussfassung bei der Samtgemeinde angesiedelt.

 

Im Haushalt 2011 der Samtgemeinde sind für die Errichtung einer Bedarfsampelanlage 50.000,00 EUR eingeplant, da die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Wolfenbüttel (Straßenbauverwaltung) als zuständiger Straßenbaulastträger derzeit keine Mittel zur Verfügung stellt, da es sich aus polizeilicher Sicht nicht um einen sogenannten Unfallschwerpunkt handelt und die Zufahrt zum Busbahnhof nicht Teil der Landesstraße ist.

 

Aufgrund der derzeitigen Erlasslage können Bedarfsampelanlagen von Kommunen, die nicht Eigentümer der betreffenden Straße sind, nur bei Fußgängerüberwegen errichtet werden. Die Straßenbauverwaltung hat mit einer Änderung dieses Erlasses gerechnet, die bisher nicht eingetreten ist. Die Einrichtung einer Bedarfsampelanlage ist in der geplanten Form demnach rechtlich nicht möglich.

 

Die Straßenbauverwaltung hat daher eine andere Lösung zur Entschärfung der Situation an der L 414 im Bereich der Busausfahrt vorgestellt, die mit der Polizeiinspektion Gifhorn und der Verkehrsbehörde abgestimmt ist.

 

Es wird eine dauerhafte Geschwindigkeitsbegrenzung von 70 km/h bis hinter die Busbahnhofausfahrt einseitig in Richtung Seershausen eingerichtet werden.

 

Am jetzigen Standort des Verkehrszeichens „Gefährliche Ausfahrt“ wird ein gelbes Blinklicht mit einer LED-Anzeige installiert, die über die Busausfahrt gesteuert wird und bei Ausfahrt eines Busses die Geschwindigkeit auf 50 km/h begrenzt.

 

Die Kosten für diese Lösung betragen zurzeit nach Vorlage des ersten Angebotes für die technische Installation einschließlich Stromanschluss ca. 30.000,00 EUR. Verwaltungsseitig wird davon ausgegangen, dass sich bei Vorlage weiterer Angebote diese Kosten reduzieren.

 

Der Landkreis Gifhorn als Schulträger für das Gymnasium ist über die von der Straßenbauverwaltung vorgeschlagene Lösung unterrichtet worden und seitens der Samtgemeinde um Stellungnahme zur Mitfinanzierung aufgefordert worden.

 

Nach mündlicher Aussage des Landkreises Gifhorn ist dieser jedoch mangels Haushaltsmittel nicht zu einer Mitfinanzierung als beteiligter Schulträger in der Lage.

 

Seitens der Verwaltung wird nochmals beim Landkreis Gifhorn das Gespräch hinsichtlich einer möglichen finanziellen Beteiligung gesucht.

 

Als Schulträger des Gymnasiums wird der Landkreis Gifhorn verwaltungsseitig hier in der Pflicht gesehen.

 

Ebenfalls wird nochmals versucht bei der Straßenbauverwaltung eine Kostenbeteiligung einzuwerben.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Errichtung einer Bedarfsampel belastet den Finanzhaushalt mit ca.30.000,00 Euro. Gegenzurechnen wäre eine evtl. zu erwartende Beteiligung des Landkreises Gifhorn bzw. der Straßenbauverwaltung.

 

Diese Investition erhöht das Bilanzvolumen. Nach Fertigstellung fallen Abschreibungen an, die den Ergebnishaushalt der folgenden Jahre (18 Jahre) um 1.667,00 EUR jährlich belasten.

 

Folgekosten für den Ergebnishaushalt werden in Zukunft durch Wartungs- und Unterhaltungsarbeiten entstehen, die noch nicht abzuschätzen sind. Im Rahmen der Verhandlungen über eine Kostenbeteiligung des Landkreises Gifhorn sind auch Regelungen über die Behandlung der Folgekosten zu treffen.

 


Anlage/n:

Keine

Nach oben springen