Vorlage - SGM/2018/225  

Betreff: Beschluss eines Lärmaktionsplanes für die Samtgemeinde Meinersen
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:60
Beratungsfolge:
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
20.12.2018 
15. Sitzung des Samtgemeinderates ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Anlagen zum Lärmaktionsplan  
Lärmaktionplan SG Meinersen  

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Beschlussvorschlag:

 

Der Lärmaktionsplan für die Samtgemeinde Meinersen wird beschlossen.

 

 

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Sachverhalt:

 

Mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie RL 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates wurde erstmals eine Regelung zu Schallimmissionen getroffen. Ziel der Richtlinie ist die Vermeidung oder Minderung schädlicher Umwelteinwirkungen durch Umgebungslärm. Die Richtlinie ist anzuwenden für:

 

-          Ballungsräume (> 250.000 Einwohner),

-          Haupteisenbahnstrecken (> 60.000 Züge/Jahr),

-          Hauptverkehrsstraßen (Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen > 6 Mio. KFZ/Jahr) und

-          Großflughäfen (> 50.000 Bewegungen/Jahr).

In der Samtgemeinde Meinersen ist die Richtlinie somit an Haupteisenbahnstrecken und Hauptverkehrsstraßen anzuwenden.

 

Die Lärmaktionsplanung für Haupteisenbahnstrecken liegt in der Zuständigkeit des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA). Betroffen ist die Bahnstrecke Hannover – Wolfsburg im Bereich der Gemeinden Leiferde und Meinersen.  Die Lärmaktionsplanung wurde mit der Veröffentlichung des Lärmaktionsplanes (LAP) Teil B zum 18. Juli 2018 abgeschlossen.

 

Als Hauptverkehrsstraße in der Samtgemeinde Meinersen ist die Bundesstraße B 188 betroffen. Betroffen sind die Bereiche unmittelbar an der B 188 in der Gemeinde Meinersen, Gemeindeteil Meinersen und der Gemeinde Müden (Aller), speziell die Gemarkungen Dieckhorst und Ettenbüttel. Die Berechnung der Lärmbelästigung und die Aufarbeitung in Lärmkarten erfolgt für die Hauptverkehrsstraßen in Niedersachsen durch das Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim, Zentrale Unterstützungsstelle Luftreinhaltung, Lärm, Gefahrenstoffe und Störfallversorgung (ZUS LLGS). Die Samtgemeinde Meinersen ist verpflichtet, anhand dieser Kartierung einen Lärmaktionsplan für die kartierte Hauptverkehrsstraße zu erstellen.

 

Die B 188 wurde auf Grund ihres Verkehrsaufkommens über 8.200 KFZ pro Tag oder 3.000.000 KFZ pro Jahr kartiert. Es ist unerheblich, ob überhaupt Wohngebäude in der näheren Umgebung stehen. In der Gemeinde Müden (Aller) sind keine Personen von dem Verkehrslärm betroffen. In der Gemeinde Meinersen sind 100 Personen tagsüber von dem Verkehrslärm betroffen, wobei der Schallpegel unterhalb der Grenzwerte nach dem BImSchG für Wohngebiete liegt. Es sind demnach in der Samtgemeinde Meinersen keine Personen oberhalb der Grenzwerte betroffen. Dadurch besteht für die Samtgemeinde Meinersen keine Pflicht zum Einschreiten und muss keine Lärmschutzmaßnahmen einleiten.

 

In der Zeit von 01.11.2018 bis zum 01.12.2018 wurden die Öffentlichkeit, Behörden sowie Träger sonstiger öffentlicher Belange beteiligt. Es wurden folgende Stellungnahmen zum Lärmaktionsplan abgegeben:

 

Institution

Stellungnahme

Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade

Die Handwerkskammer äußert keine Bedenken zur Erstellung des Lärmaktionsplanes der Samtgemeinde Meinersen.

Thomas Spanuth

Bürgermeister der

Gemeinde Meinersen

Der Bürgermeister der Gemeinde Meinersen regt an, aufgrund der Verkehrszählung im Jahr 2016 (ca. 8.500 KFZ pro Tag) den Ortsteil Ahnsen in den Lärmaktionsplan mit aufzunehmen.

 

Hinweis:  Die Verkehrszählungsdaten aus 2016 (ca. 8.500 KFZ/Tag) und 2017 (ca. 7.450 KFZ/Tag) werden an die entsprechende Institution weitergeleitet, damit diese bei der nächsten Überarbeitung Berücksichtigung finden.

 

Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig

Das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt äußert keine Bedenken gegen den Lärmaktionsplan der Samtgemeinde Meinersen.

 

 

   Der Lärmaktionsplan wird alle fünf Jahre überarbeitet oder fortgeschrieben. Bei der Planung neuer Baugebiete im betroffenen Beriech, muss der Lärmaktionsplan Berücksichtigung finden und ggf. Lärmschutzmaßnahmen eingeplant werden. 

.
 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten:

NEIN

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine.

 

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Anlage/n:

Lärmaktionsplan

Anlagen zum Lärmaktionsplan

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlagen zum Lärmaktionsplan (2637 KB)      
Anlage 2 2 Lärmaktionplan SG Meinersen (214 KB)      
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