Vorlage - MEI/2011/044-01  

Betreff: Festlegung der Unterhaltungsarbeiten an Gemeindestraßen in der Gemeinde Meinersen;
hier: Aufhebung des Beschlusses vom 15.03.2011 bezüglich der Reparatur der "Schmiedestraße" mit einem DSK-Belag
Status:öffentlich  
Aktenzeichen:66-12-03/4Bezüglich:
MEI/2011/044
Beratungsfolge:
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Gemeinde Meinersen Vorberatung
30.05.2011 
23. Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses der Gemeinde Meinersen ungeändert beschlossen     
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Meinersen Entscheidung

1

Beschlussvorschlag:

 

1.      Von der Herstellung eines DSK-Belages in der „Schmiedestraße“ ist abzusehen.

 

2.      In der „Volkser Straße“ im Gemeindeteil Seershausen ist beginnend vom Kreuzungspunkt „Okerstraße“ bis zum Ortsausgangsschild (Fahrtrichtung Volkse) ein DSK- Belag / kein DSK-Belag herzustellen. 

 

 

 

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 15

Sachverhalt:

 

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 15.03.2011 das Unterhaltungsprogramm der Gemeindestraßen 2011 und damit auch die Herstellung eines Dünnschichtkaltbelages ( DSK-Belag) in der „Schmiedestraße“ beschlossen.

 

Die Verwaltung hat für diese Bauleistung ein Ausschreibungsverfahren durchgeführt, bei welchem die Firma Liesen, 49808 Lingen, als günstigster Bieter hervorging.

 

Zu 1.:„Schmiedestraße“

 

Bei einer Einweisung vor Ort wurden seitens der Baufirma Bedenken gegen die Ausführung eines DSK-Belages vorgetragen.

 

Begründung:

 

Bei einem DSK-Belag handelt es sich lediglich um eine Versiegelung der Fahrbahnoberfläche (Schichtdicke ca. 1 - 2 cm) ohne Verbesserung des Tragverhaltens der Straße, d. h. Rissbildungen und Abbrüche der Fahrbahnkanten können nicht dauerhaft überbrückt werden. Außerdem ist ein DSK-Belag aufgrund eines Zementanteiles im Mischgut ein starrer Belag, sodass Spannungen und Setzungen des Untergrundes vom dünnschichtigen DSK-Belag nicht überbrückt werden können, diese würden sich innerhalb kürzester Zeit wieder an der Oberfläche abzeichnen. Desweiteren kann ein ausreichender Schichtenverbund des DSK Belages zur Unterlage nicht garantiert werden.

 

 

 

 

Zu 2.: „Volkser Straße“ in Seershausen

 

Da die Samtgemeinde Meinersen beabsichtigt, den Gemeindeverbindungsweg Seershausen-Volkse im Teilabschnitt Ortsausgang Seershausen bis zur DB-Brücke mit einem DSK-Belag zu versehen, wäre es zweckmäßig, diese Maßnahme bis in die Ortslage Seershausen hinein zum Kreuzungspunkt „Okerstraße“ fortzuführen.

 

Die Firma Liesen brachte beim Ortstermin zum Ausdruck, dass die „Volkser Straße“ zwar in einem baulich besseren Zustand als die „Schmiedestraße“ sei, jedoch kann man auch hier fest davon ausgehen, dass vorhandene Risse sich in kürzester Zeit wieder im DSK-Belag abzeichnen. Ein weiteres Problem ist, dass mit dem DSK-Belag die vorhandenen Abbrüche der Fahrbahnkante nicht beseitigt werden können!     

 

In die Zuständigkeit der Gemeinde Meinersen fällt ein Streckenabschnitt von ca. 70 m. Es entstehen Kosten in Höhe von ca. 2.600,00 €, welche nach Wegfall der geplanten Maßnahme in der „Schmiedestraße“ im Budget zur Verfügung stehen.  

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 

Bei Realisierung der Maßnahme entstehen Auszahlungen in Höhe von 2

Finanzielle Auswirkungen:

 

Bei Realisierung der Maßnahme entstehen Auszahlungen in Höhe von 2.600,00 € im Finanzhaushalt als Baukosten und Aufwendungen in gleicher Höhe im Ergebnishaushalt unter dem Kostenträger 5410000.

 

Es entstehen keine Folgekosten. 

 

 

 

Entfällt

Anlage/n:

 

Entfällt.

Stammbaum:
MEI/2011/044   Festlegung der Unterhaltungsarbeiten an Gemeindestraßen in der Gemeinde Meinersen   Fachbereich 60 - Planen & Bauen   Beschlussvorlage
MEI/2011/044-01   Festlegung der Unterhaltungsarbeiten an Gemeindestraßen in der Gemeinde Meinersen; hier: Aufhebung des Beschlusses vom 15.03.2011 bezüglich der Reparatur der "Schmiedestraße" mit einem DSK-Belag   Fachbereich 60 - Planen & Bauen   Beschlussvorlage
Nach oben springen