Vorlage - MEI/2011/044-01
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Beschlussvorschlag:
1.
Von
der Herstellung eines DSK-Belages in der „Schmiedestraße“ ist
abzusehen.
2.
In
der „Volkser Straße“ im Gemeindeteil Seershausen ist beginnend vom Kreuzungspunkt
„Okerstraße“ bis zum Ortsausgangsschild (Fahrtrichtung Volkse) ein
DSK- Belag / kein DSK-Belag herzustellen.
Sachverhalt:
Der Verwaltungsausschuss hat
in seiner Sitzung am 15.03.2011 das Unterhaltungsprogramm der Gemeindestraßen
2011 und damit auch die Herstellung eines Dünnschichtkaltbelages ( DSK-Belag)
in der „Schmiedestraße“ beschlossen.
Die Verwaltung hat für diese
Bauleistung ein Ausschreibungsverfahren durchgeführt, bei welchem die Firma
Liesen, 49808 Lingen, als günstigster Bieter hervorging.
Zu 1.:„Schmiedestraße“
Bei einer Einweisung vor Ort wurden seitens der Baufirma
Bedenken gegen die Ausführung eines DSK-Belages vorgetragen.
Begründung:
Bei einem DSK-Belag
handelt es sich lediglich um eine Versiegelung der Fahrbahnoberfläche
(Schichtdicke ca. 1 - 2 cm) ohne Verbesserung des Tragverhaltens der
Straße, d. h. Rissbildungen und Abbrüche der Fahrbahnkanten können nicht
dauerhaft überbrückt werden. Außerdem ist ein DSK-Belag aufgrund eines
Zementanteiles im Mischgut ein starrer Belag, sodass Spannungen und Setzungen
des Untergrundes vom dünnschichtigen DSK-Belag nicht überbrückt werden können,
diese würden sich innerhalb kürzester Zeit wieder an der Oberfläche abzeichnen.
Desweiteren kann ein ausreichender Schichtenverbund des DSK Belages zur
Unterlage nicht garantiert werden.
Zu 2.: „Volkser
Straße“ in Seershausen
Da die Samtgemeinde
Meinersen beabsichtigt, den Gemeindeverbindungsweg Seershausen-Volkse im
Teilabschnitt Ortsausgang Seershausen bis zur DB-Brücke mit einem DSK-Belag zu
versehen, wäre es zweckmäßig, diese Maßnahme bis in die Ortslage Seershausen
hinein zum Kreuzungspunkt „Okerstraße“ fortzuführen.
Die Firma Liesen
brachte beim Ortstermin zum Ausdruck, dass die „Volkser Straße“
zwar in einem baulich besseren Zustand als die „Schmiedestraße“
sei, jedoch kann man auch hier fest davon ausgehen, dass vorhandene Risse sich
in kürzester Zeit wieder im DSK-Belag abzeichnen. Ein weiteres Problem ist,
dass mit dem DSK-Belag die vorhandenen Abbrüche der Fahrbahnkante nicht
beseitigt werden können!
In die Zuständigkeit
der Gemeinde Meinersen fällt ein Streckenabschnitt von ca. 70 m. Es entstehen
Kosten in Höhe von ca. 2.600,00 €, welche nach Wegfall der geplanten
Maßnahme in der „Schmiedestraße“ im Budget zur Verfügung
stehen.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Bei Realisierung der Maßnahme entstehen
Auszahlungen in Höhe von 2.600,00 € im Finanzhaushalt als Baukosten und
Aufwendungen in gleicher Höhe im Ergebnishaushalt unter dem Kostenträger
5410000.
Es entstehen keine Folgekosten.
Anlage/n:
Entfällt.
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