Vorlage - MEI/2011/056  

Betreff: Erlass einer Verordnung über das Naturschutzgebiet "Okeraue zwischen Meinersen und Müden (Aller)"
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:67-12-10
Beratungsfolge:
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Gemeinde Meinersen Vorberatung
30.05.2011 
23. Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses der Gemeinde Meinersen geändert beschlossen     
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Meinersen Entscheidung
Anlagen:
NSGEntwurfVerordnung  
NSGBegründung  
NSGKarte1Blatt1  
NSGKarte1Blatt2  
NSGKarte1Blatt3  
NSGKarte1Blatt4  
NSGKarte2Verordnung  
NSGKarte3Verordnung  

Gegen den Verordnungsentwurf zum Naturschutzgebiet „Okeraue zwischen Meinersen und Müden (Aller)“ bestehen aus Sicht der Gemeinde Meinersen keine Bedenken

Beschlussvorschlag:

 

Gegen den Verordnungsentwurf zum Naturschutzgebiet „Okeraue zwischen Meinersen und Müden (Aller)“ bestehen aus Sicht der Gemeinde Meinersen keine Bedenken. Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens ist gegebenenfalls in der Sitzung eine Stellungnahme zu erarbeiten.

 

Der Entwurf der Verordnung über das Naturschutzgebiet „Okeraue zwischen Meinersen und Müden (Aller)“, die Begründung und Übersichtskarten sind der Vorlage beigefügt

Sachverhalt:

 

Der Entwurf der Verordnung über das Naturschutzgebiet „Okeraue zwischen Meinersen und Müden (Aller)“, die Begründung und Übersichtskarten sind der Vorlage beigefügt.

 

Das geplante Naturschutzgebiet ist eine Fortführung der Naturschutzgebiete „Okeraue bei Didderse“ und „Okeraue bei Volkse“. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem ausgewiesenen FFH-Gebiet (Flora-Fauna-Habitat) „Aller, Untere Leine, Untere Oker“. Der Verordnungsentwurf schafft keine neuen Verbotstatbestände, sondern konkretisiert das ohnehin nach § 33 Abs. 1 BNatSchG geltende Veränderungs- und Störungsverbot in anerkannten FFH-Gebieten und hilft damit zu vermeiden, eine Fülle von Fällen einzeln prüfen zu müssen. Im Übrigen wird auf die Begründung des Landkreises Gifhorn zum Verordnungsentwurf verwiesen.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 

 

Keine

Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine.

 

Verordnungsentwurf

Anlage/n:

 

Verordnungsentwurf

Begründung

Karten

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 NSGEntwurfVerordnung (59 KB)      
Anlage 2 2 NSGBegründung (25 KB)      
Anlage 3 3 NSGKarte1Blatt1 (282 KB)      
Anlage 4 4 NSGKarte1Blatt2 (254 KB)      
Anlage 5 5 NSGKarte1Blatt3 (265 KB)      
Anlage 6 6 NSGKarte1Blatt4 (382 KB)      
Anlage 7 7 NSGKarte2Verordnung (484 KB)      
Anlage 8 8 NSGKarte3Verordnung (194 KB)      
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