Vorlage - MEI/2018/172-01  

Betreff: Antrag der Gruppe SPD-Fraktion gem. § 6 der Geschäftsordnung der Gemeinde Meinersen;
bauplanungsrechtliche Voraussetzung für den Bau von Krippen-Kita-Gruppen Kreuzkamp/Meinersen
Status:öffentlich  
Aktenzeichen:60 -Bezüglich:
MEI/2018/172
Beratungsfolge:
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Gemeinde Meinersen Vorberatung
06.03.2019 
11. Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses der Gemeinde Meinersen ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Antrag der SPD_Fraktion_Privater Investor Krippe  
KreuzkampAm Sportplatz BPlan  
KreuzkampAm Sportplatz Begründung  

Beschlussvorschlag:

 

Aus Sicht der Verwaltung ist ein Beschluss zum Fraktionsantrag vom 20.11.2018 aufgrund des eingeleiteten Bebauungsplanverfahrens "Kreuzkamp - Am Sportplatz“ mit örtlicher Bauvorschrift (Gemeindeteil Meinersen) entbehrlich.

.

 


Sachverhalt:

 

Am 23.11.2017 wurde durch den Rat der Gemeinde Meinersen der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan "Kreuzkamp - Am Sportplatz" (Gemeindeteil Meinersen) gefasst. In der Zeit vom 29.01.2019 bis 20.02.2019 erfolgte die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB). Ebenfalls wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange frühzeitig im Sinne des § 4 Abs. 1 BauGB von der Planung unterrichtet, sodass etwaige Stellungnahmen ebenfalls bis zum 20.02.2019 vorgebracht werden konnten.

 

Der Bebauungsplan setzt als Art der baulichen Nutzung ein "Dorfgebiet" im Sinne des § 5 Baunutzungsverordnung (BauNVO) fest. Gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 7 BauNVO sind u.a. "Anlagen für soziale Zwecke" allgemein zulässig. Diese allgemeine Zulässigkeit wird auch nicht durch die textlichen Festsetzungen im Bebauungsplan ausgeschlossen.

 

Dahingehend führt der Kommentar zur BauNVO aus: "Anlagen für soziale Zwecke dienen in einem weiten Sinn der sozialen Fürsorge und der öffentlichen Wohlfahrt. Es handelt sich dabei um Nutzungen, die auf Hilfe, Unterstützung, Betreuung und ähnliche fürsorgerische Maßnahmen ausgerichtet sind. Unter Anlagen für soziale Zwecke sind danach alle Einrichtungen mit Unterbringungs- und Betreuungszwecken zu verstehen, bei denen nach außen wahrnehmbare, für den jeweiligen sozialen Zweck typische menschliche Lebensäerungen im Vordergrund stehen. Als typische Beispiele werden Einrichtungen für Kinder und Jugendliche, alte Menschen sowie andere Personengruppen angesehen, wie Obdachlose oder Behindertenheime und Behindertenwerkstätten. Anlagen für soziale Zwecke sind weiterhin Jugendheime, Altersheime, Pflegeheime, nicht konfessionelle Kindergärten, Kinderkrippen, Kinderhorte (…)".

 

 

 

 

Mithin "soll innerhalb des rd. 0,50 ha großen eingeschränkten Dorfgebiets 1 (MDe 1) ein Familienzentrum mit betreutem und barrierearmen Wohnen sowie mit einer Kindertagesstätte und einem Cafè errichtet werden".

(siehe Begründung zum Bebauungsplan, Seite 8, 4. Absatz; auch: Seite 6, 3. Absatz)

 

Mit Satzungsbeschluss des Bebauungsplans unter Maßgabe der vorgenannten Festsetzungen können so die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau von Krippen-Kita-Gruppen am Standort "Kreuzkamp" in Meinersen geschaffen werden.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine.

 


Anlage/n:

Antrag Gruppe SPD-Fraktion vom 20.11.2018

Bebauungsplan „Kreuzkamp-Am Sportplatz“

Begründung zum Bebauungsplan „Kreuzkamp-Am Sportplatz“

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag der SPD_Fraktion_Privater Investor Krippe (78 KB)      
Anlage 2 2 KreuzkampAm Sportplatz BPlan (694 KB)      
Anlage 3 3 KreuzkampAm Sportplatz Begründung (725 KB)      
Stammbaum:
MEI/2018/172   Antrag der Gruppe SPD-Fraktion gem. § 6 der Geschäftsordnung der Gemeinde Meinersen; bauplanungsrechtliche Voraussetzung für den Bau von Krippen-Kita-Gruppen Kreuzkamp/Meinersen   Fachbereich 10 - Zentrale Dienste   Beschlussvorlage
MEI/2018/172-01   Antrag der Gruppe SPD-Fraktion gem. § 6 der Geschäftsordnung der Gemeinde Meinersen; bauplanungsrechtliche Voraussetzung für den Bau von Krippen-Kita-Gruppen Kreuzkamp/Meinersen   Fachbereich 60 - Planen & Bauen   Beschlussvorlage
Nach oben springen