Vorlage - MEI/2019/188  

Betreff: Widmung einer Gemeindestraße
hier: "Dieckhorster Straße" in der Gemeinde Meinersen
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:60 - 66 10 03
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Meinersen Vorberatung
Gemeinderat Meinersen Entscheidung
14.02.2019 
15. Sitzung des Rates der Gemeinde Meinersen ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Lageplan  

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Beschlussvorschlag:

 

Die „Dieckhorster Straße“ in der Gemeinde Meinersen wird auf einer Länge von ca. 420 m zu einer Gemeindestraße im Sinne einer Ortsstraße gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 in Verbindung mit § 47 Nr. 1 Nds. Straßengesetz (NStrG) gewidmet.

 

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Sachverhalt:

 

Ziel ist die beitragsrechtliche Abrechnung der „Dieckhorster Straße“ im Gewerbegebiet Meinersen. Voraussetzung dafür ist die durch den Träger der Straßenbaulast (hier: Gemeinde Meinersen) ausgesprochene Widmung für den öffentlichen Verkehr.

 

Dahingehend dient die Widmung auch der Rechtssicherheit. So wurde die „Dieckhorster Straße“ auf ihrer gesamten Länge bereits 1985 durch den Rat der Gemeinde Meinersen als sog. Gemeindeverbindungsweg gewidmet. In 2014 erfolgte eine rückwirkende Widmung als Gemeindeverbindungsstraße durch die Samtgemeinde Meinersen (hier: Vorlage SGM/2014/365) – beginnend ab der nördlichen Grenze des Gewerbegebietes Meinersen bis hin zur L283. Mit Widmung des im beigefügten Lageplan gekennzeichneten Teilstücks der „Dieckhorster Straße“ würde ein „Lückenschluss“ der notwendigen Widmungen zwischen dem Einmündungsbereich B188 bis hin zur L283 erfolgen.

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine.

 

 

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Anlage/n:

Lageplan

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan (404 KB)      
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