Vorlage - MUE/2019/186
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Beschlussvorschlag:
Der „Molkereiweg“ in der Gemeinde Müden (Aller) wird auf einer Länge von ca. 1.000 m zu einer Gemeindestraße im Außenbereich gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 in Verbindung mit § 47 Nr. 3 Nds. Straßengesetz (NStrG) gewidmet.
Folgende Flurstücke sind betroffen:
Gemarkung Müden (Aller), Flur 27, Flurstücke 8 und 28 (tlw.)
Sachverhalt:
Das im beigefügten Lageplan gekennzeichnete Teilstück des „Molkereiweges“ (hier: vom Ende der Ortslage Müden (Aller) bis zur „Alten Poststraße“) soll mit Fördermitteln in 2019 ausgebaut werden. Zur rechtmäßigen Erhebung von Anliegerbeiträgen ist diese Anlage dem öffentlichen Verkehr zu widmen.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | NEIN |
Beteiligung des Seniorenbeirates: | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
Die jährlichen Unterhaltungskosten sind von der Gemeinde Müden (Aller) zu tragen.
Anlage/n:
Lageplan
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Lageplan Müden (437 KB) |