Vorlage - SGM/2019/239  

Betreff: Anpassung der Elternbeiträge für die Kindertagesstätten der Samtgemeinde Meinersen;
hier: Beitragsstaffel zum 01.08.2019
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Anhörung
Samtgemeinderat Meinersen Anhörung
29.01.2019 
16. Sitzung des Samtgemeinderates zur Kenntnis genommen     
Anlagen:
Beitragsstaffel ab 01.08.2019_SGM_2019_239  
Übersicht Beiträge 2018 und 2019_SGM_2019_239  

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Sachverhalt:

Der Samtgemeinderat hat in seiner Sitzung am 19.03.2002 den Grundsatzbeschluss gefasst, dass die Verwaltung jeweils zum 01.08. (Beginn des Kitajahres) die Elternbeiträge um den jeweiligen Verbraucherpreisindex für Deutschland anpasst. Als Berechnungsgröße ist hierbei der durchschnittliche Preisindex des Vorjahres zugrunde zu legen. Sollte der Preisindex unterhalb von 1 % liegen, wird keine Anpassung der Elternbeiträge im betreffenden Kitajahr vorgenommen.

 

Der durchschnittliche Verbraucherpreisindex für Deutschland beträgt für das Jahr 2018 1,9 %. Eine Anpassung der Elternbeiträge für die Kindertagesstätten der Samtgemeinde Meinersen ist daher um 1,9% zum 01.08.2019 vorzunehmen.

 

Die Errechnung der Euro-Beträge sind jeweils auf volle Euro gerundet (Ausnahme: 0,5-Stundensatz).

 

Als Anlagen sind dieser Mitteilungsvorlage die Beitragsstaffel ab 01.08.2019 sowie eine Übersicht Elternbeiträge 2018 und 2019 beigefügt.

 

Zum 01.08.2018 wurde die neue Beitragsfreiheit für ab Dreijährige in Kindertagessstätten eingeführt. Die o. g. Elternbeiträge sind daher nur von den Eltern der unter Dreijährigen Kindern zu zahlen.

 

Die Pauschale, die über die 8 h Beitragsfreiheit hinausgeht und von den Eltern der Kindergartenkinder zu zahlen ist, wird ebenfalls um die 1,9% Verbraucherpreisindex angepasst.

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten:

JA

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Elternbeiträge werden von den einzelnen Trägern (Deutsches Rotes Kreuz, ev. Kindertagesstättenverband Gifhorn) vereinnahmt. Mehreinnahmen (1,9%) wirken sich somit positiv auf den zu erwartenden Defizitausgleich aus.

 

 

 

 

 

 

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Anlage/n:

Beitragsstaffel ab 01.08.2019

Übersicht Beiträge 2018 und 2019

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Beitragsstaffel ab 01.08.2019_SGM_2019_239 (31 KB)      
Anlage 2 2 Übersicht Beiträge 2018 und 2019_SGM_2019_239 (14 KB)      
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