Vorlage - MUE/2019/187-02  

Betreff: Bauvorhaben: Barrierefreier Umbau von Bushaltestellen - Programm 2019
hier: Objektbeschluss
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:60 - 66 12 35
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Müden (Aller) Vorberatung
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Gemeinde Müden (Aller)
12.02.2019 
7. Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses der Gemeinde Müden (Aller) ungeändert beschlossen     
Gemeinderat Müden (Aller) Entscheidung
08.04.2019 
15. Sitzung des Rates der Gemeinde Müden (Aller) ungeändert beschlossen     

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Beschlussvorschlag:

 

 

Gemäß Antrag und Bewilligungsbescheid der Landesnahverkehrsgesellschaft Hannover vom 21.01.2019 sind nachfolgende Haltepunkte barrierefrei umzubauen:

 

Flettmar  Flettmar Bahnhof (Nord-und Südseite)

Müden (Aller) Sandkamp  (Nord- und Südseite)

Müden (Aller) Eichenkamp (Nord/Ostseite und Süd-/Westseite)

Gilde   Ortsmitte (Ost- und Westseite)

 

 

 

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Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Müden (Aller) hat einen Zuwendungsbescheid von der Landesnahverkehrsgesellschaft Hannover für den barrierefreien Umbau vorstehender Haltepunkte in 2019 erhalten.

 

Der Zuwendungsgeber schreibt vor, dass die beantragten Haltepunkte ausgebaut werden oder auch nicht. Zusätzliche oder andere Haltepunkte können nicht ergänzend aufgenommen werden.

 

Die Mitglieder des BPU werden in einem gesonderten Ortstermin über die baulichen Veränderungen informiert.

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

JA

Beteiligung des Seniorenbeirates:

JA

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Bei Realisierung der Gesamtmaßnahme entstehen Auszahlungen in Höhe von insgesamt 396.000,00 €, welche im Finanzhaushaushalt unter dem Kostenträger 5410000 im Haushaltsjahr 2019 veranschlagt worden sind.

 

Es sind Einnahmen aus ÖPNV Fördermitteln der Landesnahverkehrsgesellschaft Hannover in Höhe von 297.000,00 € (75 % von 396.000,00 €) und 49.500,00 € vom Regionalverband Braunschweig (50 % vom Eigenanteil der Gemeinde Müden (Aller) zu erwarten.

 

Bei einer Nutzungszeit von 25 Jahren sind über diesen Zeitraum Aufwendungen für die Abschreibung im Ergebnishaushalt in Höhe von jährlich 15.840,00 € (396.000,00 € /25 Jahre) darzustellen.

 

Es sind die Einnahmen aus ÖPNV-Fördermitteln über den Nutzungszeitraum von 25 Jahren jährlich mit 13.860,00 € (346.500,00 € / 25 Jahre) im Ergebnishaushalt abzuschreiben (Auflösung eines Sonderpostens).

 

 

 

Beteiligung Fachbereich 20 – Finanzen                                                                        JA

 

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Anlage/n:

 

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