Vorlage - MEI/2019/196
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Beschlussvorschlag:
Die Neufassung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Meinersen wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.
Sachverhalt:
Die Hundesteuersatzung ist seit 2003 nicht mehr angepasst worden. In den vergangenen 16 Jahren ist somit kein inflationeller Ausgleich vorgenommen worden. Rückblickend ist ein jährlicher Inflationsausgleich von 1,88 % als angemessen anzusehen.
Die Gemeinde solle, auf der Grundlage des vorhandenen strukturellen Defizits alle Einnahmemöglichkeiten ausschöpfen.
Vor diesem Hintergrund unterbreitet die Verwaltung den Vorschlag, die Hundesteuer um ca 30% anzuheben.
Die Hundesteuer ist eine Jahressteuer und wurde bisher zum 01.07. d.J. fällig. Dies führte zu vielen Verwirrungen bei den Steuerzahlern, da dies ein zusätzlicher Termin zur Grundsteuer ist. Aus Gründen der Vereinfachung ist daher der Fälligkeitstermin für die Hundesteuer auf den 15.02.d.J., also auch den ersten Grundsteuertermin, gelegt worden.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
Durch die Steuererhöhung ist mit Mehrerträgen von ca. 14.000 € pro Jahr zu rechnen.
Für das Jahr 2019 ist mit ca. 10.000 € Mehrerträgen zu rechnen.
Anlage/n:
Neufassung Hundesteuersatzung (Synapse)
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Synopse Hundesteuer Meinersen (113 KB) |