Vorlage - HIL/2011/028  

Betreff: Kanurastplatz Hillerse;
a) Aufhebung der Benutzungssatzung
b) Aufhebung der Gebührensatzung
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Hillerse Vorberatung
Gemeinderat Hillerse Entscheidung
06.06.2011 
20. Sitzung des Rates der Gemeinde Hillerse rückverwiesen     

Beschlussvorschlag:

 

a)              Die Benutzungssatzung der Gemeinde Hillerse für den Kanurastplatz in Hillerse vom

              27.03.2007 wird aufgehoben.

b)              Die Gebührensatzung der Gemeinde Hillerse für die Benutzung des Kanurastplatzes               in Hillerse vom 27.03.2007 wird aufgehoben.

 


Sachverhalt:

 

 

In den Jahren 1998/1999 wurde im Rahmen einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme durch den Landkreis Gifhorn ein Kanuanleger sowie eine Schutzhütte geplant und angelegt. Gleichzeitig wurde die Fläche über die Benutzungssatzung zur kurzzeitigen Rast und zum Zelten zur Verfügung gestellt. Diese Fläche wurde seinerzeit aus dem damals bestehenden Geltungsbereich der Landschaftsschutzgebietsverordnung herausgenommen.

 

Diese Maßnahme Leader II Wasserwanderndiente neben dem Abbau der Jugendarbeitslosigkeit insbesondere touristischen Zwecken. Gefördert wurde diese Maßnahme aus Mitteln der EU-Gemeinschaftsinitiative Leader II. Die Personalkosten wurden von der Bundesanstalt für Arbeit getragen.

 

Nach Aussage des Landkreises Gifhorn unterliegen die baulichen Anlagen aufgrund der Zuschussgewährung der EU noch einer Zweckbindungsfrist bis 2014. Dies bedeutet, dass bis zu diesem Zeitpunkt ein Rückbau des Anlegers und der Schutzhütte für den Landkreis Gifhorn eine Rückzahlung gewährter Zuschüsse zur Folge haben würde.

 

Nach Fertigstellung des Kanurastplatzes ist die Unterhaltssicherungspflicht von der Gemeinde Hillerse übernommen worden. Das Hausrecht wurde dem Platzwart des TSV Hillerse übertragen. Ebenfalls werden die Sanitäranlagen im Sportheim des TSV Hillerse genutzt.

 

Hierfür erhält der TSV Hillerse einen Zuschuss von 2000,00 EUR jährlich.

 

Aufgrund der Neufassung des Naturschutzgebietes Okeraue bei Didderseim Jahre 2009 befindet sich die Fläche des Kanurastplatzes nun im Geltungsbereich des Naturschutzgebietes.

 

Entsprechend der Regelungen der Naturschutzgebietsverordnung sind die Nutzung und Unterhaltung der bestehenden Anlagen in bisheriger Art und Umfang zulässig.

 

Bei Aufhebung der Satzungen wird dieser bestehende Bestandsschutz entfallen und seiner Zweckbestimmung entzogen. Hierbei ist anzumerken, dass der Kanurastplatz in den touristischen Informationen für Wasserwanderer entsprechend publiziert worden ist und darin auf die jetzt bestehende Möglichkeit der Nutzung hingewiesen wird.

 

Eine zukünftige Wiedereinrichtung als Zeltplatz wäre demzufolge aufgrund des entfallenden Bestandsschutzes nicht möglich.

 

Im Rahmen der Benutzung des Kanurastplatzes sind in der Vergangenheit immer wieder Probleme aufgetreten. Speziell die Nutzung der Sanitäranlagen und der Umkleidekabinen des TSV Hillerse haben immer wieder Anlass zu Beanstandungen gegeben.

 

Verwaltungsseitig ist anzumerken, dass vor einer generellen Schließung angedacht werden kann, ob die Nutzung der Sanitäranlagen des TSV Hillerse nicht mehr zugelassen wird und alternativ an geeigneter Stelle während der Saison eine mobile Toilette aufgestellt wird.

 

Die entsprechenden Kosten werden zurzeit ermittelt, dürften sich nach verwaltungsseitiger Einschätzung auf ca. 500,00 EUR jährlich belaufen.

 

Die Tätigkeit des Platzwartes würde sich dann nur auf die Kontrolle des Platzes beschränken. Der Zuschuss an den TSV Hillerse würde sich verringern und wäre neu festzulegen.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Bei Aufhebung der Satzungen würden die Einnahmen aus den Benutzungsgebühren in Höhe von 600,00 EUR jährlich für den Kanurastplatz entfallen. Auf der Ausgabenseite könnte der Zuschuss in Höhe von 2.000,00 EUR für den Platzwart des TSV Hillerse eingespart werden.

 

Bei einer Beibehaltung des Kanurastplatzes würden die Einnahmen weiterhin zur Verfügung stehen. Die Ausgaben wären abhängig von der neuen Zuschusshöhe an den TSV Hillerse sowie die Kosten für die mobile Toilette.

 

 


Anlage/n:

Keine

Stammbaum:
HIL/2011/028   Kanurastplatz Hillerse; a) Aufhebung der Benutzungssatzung b) Aufhebung der Gebührensatzung   Fachbereich 30 - Ordnung   Beschlussvorlage
HIL/2011/028-01   Kanurastplatz Hillerse; hier: Neufassungen der Benutzungssatzung für den Kanurastplatz in Hillerse und der Gebührensatzung für die Benutzung des Kanurastplatzes in Hillerse   Fachbereich 30 - Ordnung   Beschlussvorlage
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