Vorlage - SGM/2019/243  

Betreff: Neufassung der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Samtgemeinde Meinersen
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:30 - JS
Beratungsfolge:
Feuerschutzausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
05.03.2019 
6. Sitzung des Feuerschutzausschusses der Samtgemeinde Meinersen ungeändert beschlossen     
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
14.03.2019 
17. Sitzung des Samtgemeinderates ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Entwurf Neufassung Feuerwehrsatzung  
Synopse Änderung Feuerwehrsatzung  

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Beschlussvorschlag:

 

Die Neufassung der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Samtgemeinde Meinersen wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des Veröffentlichungsverfahrens notwendig werdende redaktionelle Änderungen eigenständig vorzunehmen.

 

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Sachverhalt:

 

Der vorliegende Entwurf der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Samtgemeinde Meinersen beinhaltet eine Reihe von organisatorischen Regelungen sowie redaktionellen Anpassungen, dazu im Einzelnen:

 

  • Das Samtgemeinde- bzw. Ortskommando wird ermächtigt Trägerinnen und Träger anderer Funktionen (z. B. Kinderfeuerwehrwartin oder Kinderfeuerwehrwart) in das Kommando aufzunehmen.

 

  • Der Entwurf der Satzung beinhaltet eine Rechtsgrundlage zur Abberufung von Beisitzern im Samtgemeinde- bzw. Ortskommando, der Verweis zur Abberufung von Führungskräften taktischer Einheiten wird konkretisiert.

 

  • Die Samtgemeinde Meinersen wird im Aufnahmeprozess von Bewerberinnen und Bewerbern ermächtigt ein Führungszeugnis zu beantragen, um so auch die persönliche Eignung der Bewerberin bzw. des Bewerbers für den Feuerwehrdienst zu prüfen.

 

  • Die derzeitige Rechtslage des Nds. Brandschutzgesetzes zur Altersregelung (Wechsel von der Einsatzabteilung in die Altersabteilung mit Vollendung des 67. Lebensjahres sowie Antragsrecht von Mitgliedern der Einsatzabteilung, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, auf Wechsel in die Altersabteilung) wird in die Satzung eingebracht.

 

  • Mit Novellierung des Nds. Brandschutzgesetzes ist die Möglichkeit zur Heranziehung von Angehörigen der Altersabteilung zu Übungen und Einsätzen entfallen, der entsprechende Absatz in der Feuerwehrsatzung wird damit gestrichen.

 

  • Ein weiterer Tatbestand des Ausschlusses aus der Freiwilligen Feuerwehr wird in die Satzung aufgenommen: Wenn ein Mitglied der Feuerwehr innerhalb oder außerhalb der Freiwilligen Feuerwehr durch Äußerungen oder tatsächliche Handlungen zu erkennen gibt, dass er oder sie die freiheitlich demokratische Grundordnung nicht anerkennt, wird er aus der Freiwilligen Feuerwehr ausgeschlossen.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten:

JA

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

keine

 

 

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Anlage/n:

- Entwurf Neufassung Feuerwehrsatzung

- Synopse Änderung Feuerwehrsatzung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf Neufassung Feuerwehrsatzung (94 KB)      
Anlage 2 2 Synopse Änderung Feuerwehrsatzung (143 KB)      
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