Vorlage - LEI/2019/151  

Betreff: Weihnachtsbeleuchtung - Nutzungsvereinbarungen und Dauer des Beleuchtungszeitraums
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:10 - Ha
Beratungsfolge:
Jugend-, Sport- und Kulturausschuss der Gemeinde Leiferde Vorberatung
19.03.2019 
10. Sitzung des Jugend-, Sport- und Kulturausschusses der Gemeinde Leiferde geändert beschlossen     
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Leiferde Vorberatung
Gemeinderat Leiferde Entscheidung
27.03.2019 
13. Sitzung des Rates der Gemeinde Leiferde geändert beschlossen     
Anlagen:
Vereinbarungsentwurf Winterbeleuchtung Hoher Graben Stand 25.03.19  

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Beschlussvorschlag:

 

1. Den anliegenden Gestattungs- und Nutzungsvereinbarungen bezüglich der Nutzung von in Privateigentum stehender Bäume für die Weihnachtsbeleuchtung werden zur Kenntnis genommen.
 

2. Der Nutzung der Beleuchtung während besonderer Anlässe, wie z. B. Schützenfest, Weinfest, zusätzlich zur Nutzung in der Advents-/Weihnachtszeit wird zugestimmt.
 

3. Die Weihnachtsbeleuchtung wird in „_____________________“ umbenannt.

 

 

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Sachverhalt:

 

Für die Nutzung der Bäume auf den Privatgrundstücken in Leiferde sowie in Dalldorf sind Gestattungs- und Nutzungsvereinbarungen zu schließen. Die Entwürfe von entsprechenden Vereinbarungen sind der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Darüber hinaus wurde der Wunsch geäußert, die bestehende Weihnachtsbeleuchtung über die Advents-/Weihnachtszeit hinaus zu nutzen. Es wäre möglich, diese bei besonderen Anlässen/Veranstaltungen in der Gemeinde Leiferde wie beispielsweise während des Schützenfestes oder Weinfestes zusätzlich zu nutzen. In diesem Zusammenhang erscheint es sinnvoll, die in den entsprechenden Bäumen installierten Lichterketten umzubenennen. Vorschläge für einen Namen werden in der Sitzung erarbeitet.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Bei zusätzlicher Nutzung der vorhandenen Lichterketten entstehen höhere Aufwendungen für das Ein- und Ausschalten durch den Bauhof. Die Aufwendungen für das Ein- und Ausschalten in der Advents-/Weihnachtszeit liegen bei ca. 250,00 €.

 

Bis auf den Standort in Dalldorf, erfolgt die Stromversorgung über die Straßenlaternen der entsprechenden Standorte. Sofern der Gestattungs- und Nutzungsvereinbarung für den vorgenannten Standort zugestimmt wird, entstehen hier keine zusätzlichen Stromkosten für die Gemeinde. Die Kosten der Stromversorgung über die entsprechenden Straßenlaternen kann im Einzelnen nicht beziffert werden.

 

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Anlage/n:

Vereinbarungsentwürfe

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 4 4 Vereinbarungsentwurf Winterbeleuchtung Hoher Graben Stand 25.03.19 (33 KB)      
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