Vorlage - SGM/2011/087  

Betreff: Aufnahme von Flächen in den Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Meinersen für den Gemeindeteil Meinersen
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:61-20-10
Beratungsfolge:
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
06.06.2011 
29. Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses der Samtgemeinde Meinersen geändert beschlossen     
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
30.06.2011 
27. Sitzung des Samtgemeinderates ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Anlage1u2  

Beschlussvorschlag:

 

1.              In der Gemarkung Meinersen werden die Flurstücke 102/5 (rund 6.300m²), 101/1 (rund 27.600m²) und 95/1 (rund 22.800m²) der Flur 2 als „öffentliche Grünfläche“ in den Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Meinersen aufgenommen.

 

Die Flächen dienen der Gemeinde Meinersen zur Einrichtung eines Flächenpools für künftige Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auf der Grundlage des Naturschutzrechtes.

 

 

2.              Vorbehaltlich der gemeindlichen Zustimmung werden folgende Grundstücke als „Wohnbaufläche“ in den Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Meinersen aufgenommen:

 

a)      eine Teilfläche des Flurstückes 121/3 der Flur 2, Gemarkung Meinersen, in Größe von rund 20.000 m²,

 

b)      die Flurstücke 118/6, 119/6, 120/5 und 163/4 der Flur 4, Gemarkung Meinersen, in Größe von insgesamt 12.800 m².

 

 

3.              Bei Bedarf sind die für die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes notwendigen Haushaltsmittel in Höhe von 10.000,00 € beim Kostenträger 5110000 – Bauleitplanung – überplanmäßig bereitzustellen.

 

 


Sachverhalt:

 

Zu 1:

Aufgrund der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung sind für Bebauungspläne Kompensationsmaßnahmen durchzuführen, die bisher überwiegend in den Baugebieten selbst festgesetzt waren. Die ökologische Sinnhaftigkeit solcher Festsetzungen wurde von den Naturschutzbehörden wiederholt in Frage gestellt, eine Konzentration auf großräumige geeignete Flächen oder aber eine Biotopvernetzung wird favorisiert. 

 

 

 

 

Der Rat der Gemeinde Meinersen hat in seiner Sitzung am 16.12.2010 beschlossen, für die unter Ziffer 1 genannten Flurstücke einen sogenannten Flächenpool für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einzurichten, da er diesen Bereich in der Gemarkung für geeignet hält (Anlage 1).

 

 

Zu 2)

Für die unter 2 a) genannte Fläche liegt der Gemeinde Meinersen vom Eigentümer ein Antrag auf Baulandentwicklung vor.

 

Hinsichtlich der Weiterentwicklung von Wohnbauflächen beabsichtigt die Gemeinde Meinersen, für die unter Ziffer 2 genannten Flurstücke einen Bebauungsplan aufzustellen (Anlage 2).

 

Die grün dargestellte Fläche (Flurstücke unter 2 b) liegt zwischen der beantragten Fläche und der vorhandenen Bebauung. Es erscheint sinnvoll diese Fläche gleich mit als Wohnbaufläche auszuweisen und in den durch die Gemeinde zu erstellenden Bebauungsplan mit aufzunehmen. 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen: Für die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes entstehen einmalige Aufwendungen in Höhe von ca. 10.000,00 €, Folgekosten ergeben sich nicht.

 

 


Anlage/n:

 

Flächenpool (Anlage 1)

Wohnbauflächen (Anlage 2)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage1u2 (427 KB)      
Nach oben springen