Vorlage - MUE/2019/197-01
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Beschlussvorschlag:
1. Der beigefügten Entwurfsplanung des Ingenieurbüros Kepper wird zugestimmt.
2. Mit Fassung des Objektbeschlusses im Rat der Gemeinde Müden (Aller) wird die weitere Entscheidungskompetenz zum Projekt an den Verwaltungsausschuss übertragen. Aus zeitlichen Gründen ist eine detaillierte Bearbeitung des Projektes im Bau-, Planungs- und Umweltausschuss aus besonderem Anlass und zeitlichen Zwängen der baulichen Umsetzung nicht möglich.
3. Die Verwaltung wird gebeten, mit Entscheidung des Verwaltungsausschusses das Ausschreibungsverfahren für die Bauleistungen unverzüglich zu starten.
4. Es wird einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 57.000,00 € auf dem Kostenträger 5410000 I Nr. 051954103 zugestimmt. Zur Deckung der Mehrausgabe können verfügbare Mittel des Kostenträgers 5410000 I051954104 (BV: Begegnungszone Dehnenweg) herangezogen werden.
Sachverhalt:
Die Gemeinde Müden (Aller) hat am 13.03.2019 einen Zuwendungsbescheid vom Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig für die Errichtung einer Hol- und Bringzone in der Straße „Am Sportplatz“ erhalten.
Diese Förderzusage ist an die Bedingung geknüpft, dass das Bauprojekt bis spätestens zum 31.10.2019 vollständig abgeschlossen ist und mit dem Zuwendungsgeber durch Vorlage eines Verwendungsnachweises abgerechnet wird.
Vorgenannten Fristen erfordern kurze und schnelle Entscheidungswege.
Es ist zwingend notwendig, noch im April das Ausschreibungsverfahren für die Bauleistungen zu starten. Damit wäre die Wahrscheinlichkeit noch hoch, ein gutes Ergebnis zu erwarten.
Aktuelle Kostendarstellung
Ausgaben
Kostenberechnung Ing. Büro Kepper | 170.000,00 € |
Planungskosten | 27.000,00 € |
Summe | 197.000,00 € |
Im HH Plan 2019 veranschlagt | 140.000,00 € |
Überplanmäßige Ausgabe | 57.000,00 € |
Einnahme Förderung | 88.200,00 € |
Finanzielle Auswirkungen:
Bei Realisierung der Maßnahme entstehen Auszahlungen in Höhe von insgesamt 197.000,00 €, welche im Finanzhaushalt unter dem Kostenträger 5410000 im Haushaltsjahr 2019 zu veranschlagen sind.
Bei einer Nutzungszeit von 25 Jahren sind über diesen Zeitraum Aufwendungen für die Abschreibung im Ergebnishaushalt in Höhe von jährlich 7.880,00 € (197.000,00 €/ 25 Jahre) darzustellen.
Gleichzeitig sind Einnahmen des Zuwendungsgebers ArL Braunschweig in Höhe von 88.200,00 zu erwarten. Diese sind über den Nutzungszeitraum von 25 Jahren im Ergebnishaushalt (hier: Auflösung von Sonderposten) jährlich mit 3.528,00 € (88.200,00 €/25 Jahre) darzustellen.
Beteiligung Fachbereich 20 - Finanzen | |
Überplanmäßige Ausgabe | JA |
Außerplanmäßige Ausgabe | NEIN |
Anlage/n:
Entwurfszeichnungen
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Entwurfszeichnung Hol und Bringzone (103 KB) | ||||
2 | Entwurfszeichnung 2 Hol und Bringzone (177 KB) |