Vorlage - SGM/2011/088
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Beschlussvorschlag:
Auf der Grundlage des § 4 Abs. 1 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Wasserverbandsgesetz (Nds. AGWVG) und dem beigefügten Vertragsentwurf wird dem Wasserverband Gifhorn, Nordhoffstraße 2 A, 38518 Gifhorn die Befugnis übertragen, zukünftig Satzungen für die Trinkwasser- und Abwasserbeseitigung zu erlassen.
Sachverhalt:
Im Mai 2009 wurde das Nds. Ausführungsgesetz zum Wasserverbandsgesetz dahingehend geändert, dass Wasser- und Bodenverbände nunmehr gegenüber den Kunden Satzungen erlassen und auf dieser Basis z. B. den Anschluss- und Benutzungszwang festsetzen oder öffentliche Abgaben (Beiträge, Gebühren) erheben können. Die Übertragung des Satzungsrechtes erfolgt auf der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen der Kommune und dem Verband. Hätte diese rechtliche Möglichkeit schon 2007 bestanden, wäre sie bei der Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht 2007 mit eingeflossen.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Anlage/n:
Vertragsentwurf
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Vertragsentwurf (171 KB) |