Vorlage - SGM/2011/088  

Betreff: Übertragung der Satzungshoheit an den Wasserverband Gifhorn
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:81-13-05
Beratungsfolge:
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
30.06.2011 
27. Sitzung des Samtgemeinderates ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Vertragsentwurf  

Beschlussvorschlag:

 

Auf der Grundlage des § 4 Abs. 1 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Wasserverbandsgesetz (Nds. AGWVG) und dem beigefügten Vertragsentwurf wird dem Wasserverband Gifhorn, Nordhoffstraße 2 A, 38518 Gifhorn die Befugnis übertragen, zukünftig Satzungen für die Trinkwasser- und Abwasserbeseitigung zu erlassen.

 


Sachverhalt:

 

Im Mai 2009 wurde das Nds. Ausführungsgesetz zum Wasserverbandsgesetz dahingehend geändert, dass Wasser- und Bodenverbände nunmehr gegenüber den Kunden Satzungen erlassen und auf dieser Basis z. B. den Anschluss- und Benutzungszwang festsetzen oder öffentliche Abgaben (Beiträge, Gebühren) erheben können. Die Übertragung des Satzungsrechtes erfolgt auf der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen der Kommune und dem Verband. Hätte diese rechtliche Möglichkeit schon 2007 bestanden, wäre sie bei der Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht 2007 mit eingeflossen.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine.

 


Anlage/n:

 

Vertragsentwurf

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Vertragsentwurf (171 KB)      
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