Vorlage - MEI/2019/194-01  

Betreff: Antrag auf Zuwendung für die Errichtung von Ladepunkten an zwei Standorten für die Gemeinde Meinersen
hier: Prüfauftrag der Verwaltung
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
MEI/2019/194
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Meinersen Vorberatung
Gemeinderat Meinersen Entscheidung
20.06.2019 
17. Sitzung des Rates der Gemeinde Meinersen ungeändert beschlossen     

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Beschlussvorschlag:

 

a)        Die Verwaltung prüft als mögliche Standorte für Ladesäulen den Bahnhof in Ohof und das Kulturzentrum.

b)        Die Verwaltung wird beauftragt Kostenvoranschläge für die von der Politik vorgeschlagenen Standorte einzufordern (Ladesäulen, Anschluss, etc.).

c)        Bis zum 31.07.2019 sollen ausreichend Informationen für eine mögliche Antragstellung vorliegen.

 

 

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Sachverhalt:

 

Der Förderantrag zur Errichtung von zwei E-Ladesäulen in der Gemeinde Meinersen konnte auf Grund der kurzen Vorlaufzeit nicht fristgerecht gestellt werden (MEI/2019/194).

 

Einige von der Verwaltung eingeforderten Kostenschätzungen sind nicht rechtzeitig eingegangen. Dies hatte zur Folge, dass lediglich ein geringer Teil der Fragen des Fördergeldgebers beantwortet hätten werden können. Damit wäre die Aussicht auf eine Förderung sehr gering gewesen.

Des Weiteren fehlten auch grundlegende Informationen, z.B. über die Kosten des Anschlusses der E-Ladesäule an das Stromnetz.

Eine Förderung des Anschlusses ist ohne diese nicht möglich gewesen.

Allerdings, das zeigt auch ein mittlerweile eingegangenes Angebot, ist dieser Anschluss je nach Standort der größte Kostenfaktor.

Je nachdem, wie weit der nächste Verteilerkasten von einer Ladesäule entfernt ist, umso teurer wird der Anschluss, die Standortwahl ist somit nicht beliebig.

Deshalb sollte nicht nur in Hinblick auf eine Förderfähigkeit der Standort von Anfang an festgelegt sein, um einen Standortbasierenden Kostenvoranschlag erhalten zu können.

 

Für die Standortswahl ist auch das Nutzerverhalten zu berücksichtigen. Normalladesäulen sind vor allem dort sinnvoll, wo Elektrofahrzeuge über einen längeren Zeitraum abgestellt werden. Alles andere wäre nur für den Betrieb einer (derzeit nicht förderfähigen) Schnellladesäule geeignet. Somit sind für eine Normalladesäule Bahnhöfe, Veranstaltungsorte, Arztpraxen etc. prädestiniert.

 

Für einen möglichen nächsten Förderaufruf sollte die Gemeinde vorbereitet sein. Sowohl Standorte als auch Kostenvoranschläge wären gemäß der Beschlussfassung dann vorhanden.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Zusätzliche Kosten entstehen während der Planung nicht. Die Folgekosten im Rahmen einer möglichen Antragstellung können noch nicht abgesehen werden.

 

 

Beteiligung Fachbereich 20 - Finanzen

Überplanmäßige Ausgabe

NEIN

Außerplanmäßige Ausgabe

NEIN

 

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Anlage/n:

Keine

Stammbaum:
MEI/2019/194   Antrag auf Zuwendung für die Errichtung von Ladepunkten an zwei Standorten für die Gemeinde Meinersen   Fachbereich 20 - Finanzen   Beschlussvorlage
MEI/2019/194-01   Antrag auf Zuwendung für die Errichtung von Ladepunkten an zwei Standorten für die Gemeinde Meinersen hier: Prüfauftrag der Verwaltung   Fachbereich 20 - Finanzen   Beschlussvorlage
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