Vorlage - MEI/2010/011  

Betreff: Vergabe eines Stipendiums im Künstlerhaus Meinersen
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:30 - Ha
Beratungsfolge:
Sport-, Sozial- und Kulturausschuss der Gemeinde Meinersen Vorberatung
13.09.2010 
Sitzung des Sport-, Sozial- und Kulturausschusses der Gemeinde Meinersen ungeändert beschlossen     
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Meinersen Vorberatung
Gemeinderat Meinersen Entscheidung
28.09.2010 
Sitzung des Rates der Gemeinde Meinersen ungeändert beschlossen     

Beschlussvorschlag:

 

Stipendium der Gemeinde/Samtgemeinde Meinersen, Dauer 12 Monate, wird an Frau Nadine Decker vergeben.

 

Das Stipendium beginnt am 01.11.2010.

 


Sachverhalt:

 

Die Gemeinde/Samtgemeinde Meinersen vergibt im Rhythmus von zwei Jahren ein Stipendium für das Künstlerhaus Meinersen.

Das Stipendium setzt sich zusammen aus einem Betrag von 900,00 EUR monatlich (650,00 EUR Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten des Stipendiaten sowie 250,00 EUR Miete für das Atelier).

 

Frau Nadine Decker hat im Jahr 2001 ihr Studium an der HBK Braunschweig aufgenommen, im Jahr 2007 ihr Diplom mit Auszeichnung bestanden. In den Jahren 2007 und 2008 war sie Meisterschülerin, ebenfalls an der HBK Braunschweig. In den Jahren 2008/2009 arbeitete sie als Künstlerin und Fotografin in Braunschweig und Hamburg.

 

Der künstlerische Beirat des Vereins „nstlerhaus Meinersen e.V.“ hat sich dafür ausgesprochen, das diesjährige Stipendium an Frau Nadine Decker zu vergeben.

 

Finanzielle Auswirkungen / Kosten / Folgekosten

Finanzielle Auswirkungen:

 

Haushaltsmittel für das Stipendium im Jahr 2010 sind ausreichend veranschlagt, da das Stipendium ursprünglich bereits ab Monat Juli vergeben werden sollte.

 

Im Haushaltsjahr 2011 sind entsprechend 4.500,00 EUR aufzunehmen.

 

Die Gemeinde Meinersen zahlt den Stipendiaten unverändert 650,00 EUR Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten. Andere Stipendiengeber haben diese Summe inzwischen auf 750,00 EUR angepasst.

 

Um hier eine Gleichbehandlung zu erreichen, hat der Verein beantragt, den Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten für die Stipendiaten ebenfalls auf 750,00 EUR monatlich anzupassen.

 

Sollte diesem Antrag gefolgt werden, sind die Ansätze entsprechend zu korrigieren.

 

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