Vorlage - LEI/2019/156
|
|
Beschlussvorschlag:
1. Der Auftrag für die Planungsleistungen und Bauleitungsaufgaben für die Neuherstellung der Nebenanlagen an der „Volkser Str.“ hier: Erschließung der Kindertagesstätte „Mühlenberg“ wird vergeben an das Ingenieurbüro Andree Kepper, Braunschweiger Str.20, 38518 Gifhorn für eine Angebotssumme in Höhe von 17.361,38 €.
2. Der vom Ingenieurbüro Kepper vorgestellten und mit dem Landkreis Gifhorn detailliert abgestimmten Entwurfsplanung (Stand Januar 2019) wird zugestimmt.
3. Es wird einer außerplanmäßigen Ausgabe im Finanzhaushalt des Haushaltsjahres 2019 über einen Betrag von 73.371,29 € zugestimmt. Als Deckungsvorschlag der Mehrausgabe kann eine Einsparung unter dem Kostenträger 5710000 I031957101 – Grunderwerb „Zum Wohlenberg II – Gewerbegebiet“ – dienen.
Sachverhalt:
Die neue Kindertagesstätte „Mühlenberg“ soll ausschließlich von der „Volkser Straße“ aus erschlossen werden.
Die Erteilung der Baugenehmigung war an die Bedingung geknüpft, dass hierzu die OD Grenze weiter Richtung Ortsausgang zu verlagern ist. Dass erfordert wiederum zwingend die Durchführung baulicher Veränderungen, so dass im Ergebnis ein für jeden Verkehrsteilnehmer wahrnehmbarer innerörtlicher Charakter geschaffen wird.
Hierzu hat das Bauamt des Landkreises Gifhorn in enger Abstimmung mit dem Verkehrsamt und der Polizei den nachfolgenden Lösungsvorschlag des Ingenieurbüros Kepper erarbeitet.
Auf der Südseite der „Volkser Str.“ wird am Fahrbahnrand eine zweireihige Gosse und eine auf Lücke gesetzte Hochbordanlage angeordnet. Hinterliegend zur Hochbordanlage erfolgt die Herstellung der Straßenentwässerung in Form einer Versickerungsmulde. Dann schließt sich ein gepflasterter farblich abgesetzter Radweg (in beiden Richtungen befahrbar) in einer Breite von 2,50 m und ein Gehweg in einer Breite von 1,50 m an.
Die Herstellungskosten (Baukosten) wurden vom Ingenieurbüro Kepper mit 124.009,91 € ermittelt.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | JA |
Beteiligung des Seniorenbeirates: | JA |
Finanzielle Auswirkungen:
Bei Realisierung der Maßnahme entstehen Auszahlungen in Höhe von insgesamt 141.371,29 € (Baukosten 124.009,91 € und Planungskosten 17.361,38 € ), welche im Finanzhaushaushalt unter dem Kostenträger 5410000 im Haushaltsjahr 2019 zu veranschlagen sind.
Bei einer Nutzungszeit von 25 Jahren sind über diesen Zeitraum Aufwendungen für die Abschreibung im Ergebnishaushalt in Höhe von jährlich 5.654,85 € (141.371,29 € / 25 Jahre) darzustellen.
Beteiligung Fachbereich 20 – Finanzen JA |
Anlage/n:
Pläne
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2019-02-26 5.2 Lageplan Variante II 1_250 (371 KB) | ||||
2 | 2019-03-22 4.2 Querschnitt B 1_50 (105 KB) |
|