Vorlage - HIL/2019/116
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Beschlussvorschlag:
Der Schützengesellschaft Hillerse e. V. wird ein / kein Zuschuss in Höhe von __________ € im Haushaltsjahr 2020 für die Anschaffung einer Lichtpunktanlage gewährt.
Entsprechende Mittel sind im Haushaltsplan 2020 einzuplanen.
Einem vorzeitigen Maßnahmenbeginn wird zugestimmt. Die Anschaffung ist 2019 mit Eigenmitteln zu finanzieren und wird 2020 erstattet.
Sachverhalt:
Seitens der Schützengesellschaft Hillerse e. V. wird ein Zuschuss in Höhe von 1.400,00 € für die Anschaffung einer Lichtpunktanlage beantragt. Durch diese Anschaffung soll die Attraktivität des Schießsportes für die Jugend gesteigert werden.
Nach Antragstellung hat der Verein mitgeteilt, dass seitens der Lotto-Sport-Stiftung eine Förderung in Höhe von 500,00 € bewilligt hat. Beantragt waren hier 900,00 €. Aufgrund der geringeren Förderung ergibt sich der beantragte Zuschussbetrag.
Vorhandene Rücklagen des Vereins sind für die Einrichtung von elektronischen Schießständen auf dem Druckluft-Stand sowie für die Beschaffung neuer Tische und Stühle vorgesehen.
Die Anschaffung soll in 2019 erfolgen. Der Zuschuss wird für das Jahr 2019 beantragt, sofern dies nicht möglich ist, bittet der Verein um Gewährung eines entsprechenden Zuschusses im Jahr 2020.
Im Weiteren wird auf die beigefügten Anlagen verwiesen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die finanziellen Auswirkungen hängen unmittelbar mit der Beschlussfassung zusammen. Bisher sind diesbezüglich keine entsprechenden Mittel im Haushalt 2019 der Gemeinde Hillerse eingeplant. Ein Deckungsvorschlag kann zum derzeitigen Zeitpunkt seitens der Verwaltung nicht gemacht werden.
Sofern eine Zuschussgewährung in 2020 erfolgen soll, sind entsprechende Mittel im folgenden Haushaltsjahr einzuplanen.
Anlage/n:
Antrag der Schützengesellschaft Hillerse e. V. v. 25.03.19
Angebot Lichtpunktanlage
Kassenberichte 2016-2018
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Zuschussantrag Lichtpunktanlage (217 KB) |