Vorlage - SGM/2019/259
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Sachverhalt:
Gemäß § 117 Absatz 1 NKomVG sind der Samtgemeinderat sowie der Samtgemeindeausschuss spätestens mit der Vorlage der Jahresrechnung über die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen von unerheblicher Bedeutung zu unterrichten. Vom Samtgemeinderat bewilligte Mittel werden ebenfalls angeführt, um einen Überblick über die gesamten finanziellen Auswirkungen zu gewährleisten.
Bezüglich der einzelnen Aufwendungen und Auszahlungen wird auf die Anlage zu dieser Vorlage verwiesen.
Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | NEIN |
Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten: | JA |
Beteiligung des Seniorenbeirates: | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
Die finanziellen Auswirkungen ergeben sich aus der Höhe der zusätzlich bereitgestellten Mittel.
Anlage/n:
Über- und außerplanmäßige Ausgaben 2018
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Über- und außerplanmäßige Ausgaben 2018 (81 KB) |