Vorlage - SGM/2019/263
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Beschlussvorschlag:
Gemäß vorgestellter Planung des Ingenieurbüros Andree Kepper sind die Bushaltestellen an der Grundschule Müden (Aller) barrierefrei in 2020 umzubauen.
Hierzu ist ein Förderantrag an die Landesnahverkehrsgesellschaft Hannover und dem Regionalverband Braunschweig zu stellen.
In den weiteren Entscheidungsprozessen ist die Schulleitung der Grundschule mit einzubeziehen.
Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 273.000,00 € werden außerplanmäßig in voller Höhe durch Einsparungen bei der Maßnahme „Neuherstellung Allerbrücke Ettenbüttel“ (HAR) zur Verfügung gestellt.
Die Maßnahme wird nur durchgeführt, wenn Fördermittel gewährt werden.
Sachverhalt:
Das Personenbeförderungsgesetz in der Fassung vom 07. August 2013 schreibt in § 8 (3) Satz 3 folgendes vor:
„Der Nahverkehrsplan hat die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 01. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen.“
Die Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Meinersen haben in den zurückliegenden Jahren die Bushaltestellen schrittweise barrierefrei umgebaut und die Maßnahmen kommen in den nächsten Jahren auch zum Abschluss.
Gemäß Grundsatzbeschluss des Samtgemeinderates vom 22.09.2016 obliegt der barrierefreie Umbau der direkt vor den Schulen befindlichen Bushaltestellen der Samtgemeinde Meinersen. So sind die Bushaltestellen an den Grundschulen Hillerse, Leiferde und Meinersen bereits umgebaut worden.
Nunmehr sollen aktuell die Haltestellen an der Grundschule Müden (Aller) in den Straßen Quellengrund und Dehnenweg barrierefrei umgebaut werden. Hierfür ist ein Förderantrag an die Landesnahverkehrsgesellschaft Hannover und dem Regionalverband Braunschweig fristgerecht spätestens zum 31.05.2019 zu stellen. Eine Bauausführung ist für das Jahr 2020 vorgesehen.
Zeitgleich wird die Gemeinde Müden (Aller) den gesamten Einzugsbereich der Grundschule in eine sogenannte „Begegnungszone“ umbauen. Hierfür liegt der Gemeinde Müden (Aller) bereits ein Zuwendungsbescheid aus Fördermitteln der Dorferneuerung mit einem verbindlichen Fertigstellungstermin spätestens zum 30.09.2020 vor.
Es werden Fördermittel von der LNVG und dem Regionalverband Braunschweig erwartet.
Beide Maßnahmen sollen zeitglich umgesetzt werden.
Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet: |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | JA |
Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten: | JA |
Beteiligung des Seniorenbeirates: | JA |
Finanzielle Auswirkungen:
Bei Realisierung der Maßnahme entstehen Auszahlungen in Höhe von insgesamt 273.000,00€, welche im Finanzhaushalt des Jahres 2020 zu veranschlagen sind.
Bei einer Nutzungszeit von 25 Jahren sind über diesen Zeitraum Aufwendungen für die Abschreibung im Ergebnishaushalt in Höhe von jährlich 10.920,00 € (273.000,00 €/ 25 Jahre) darzustellen.
Gleichzeitig sind Einnahmen des Zuwendungsgebers LNVG und dem Regionalverband Braunschweig in Höhe von insgesamt 238.875,00 € zu erwarten. Diese sind über den Nutzungszeitraum von 25 Jahren im Ergebnishaushalt (hier: Auflösung von Sonderposten) jährlich mit 9.555,00 € (238.875,00 €/25 Jahre) darzustellen.
Beteiligung Fachbereich 20 - Finanzen | |
Überplanmäßige Ausgabe | NEIN |
Außerplanmäßige Ausgabe | JA |
Anlage/n:
Keine
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2019-06-24 3.2 Abrechnungsplan 1_250 (395 KB) | ||||
2 | 2019-06-24 5.1 Lageplan 1_250 (415 KB) |