Vorlage - SGM/2019/266
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Beschlussvorschlag:
1. Der Busbahnhof am Schulzentrum Gajenberg wird zu einem barrierenfreien Busbahnhof umgebaut.
2. Das Planungsbüro Andree Kepper, 38518 Gifhorn, erhält den Planungsauftrag für die Neugestaltung des Busbahnhofes am Schulzentrum „Am Gajenberg“.
3. Die Samtgemeinde wird die Bushaltestelle am Schulzentrum „Am Gajenberg“ im Jahr 2021 zur barrierefreien Haltestelle umbauen. Hierzu ist vorab ein Förderantrag an die Niedersächsische Landesnahverkehrsgesellschaft bis zum 31.05.2020 und an den Regionalverband Braunschweig zu stellen.
4. Für das Haushaltsjahr 2020 sind 680.000,00 € für die Umsetzung der Umbaumaßnahme bereitzustellen.
Sachverhalt:
Die Notwendigkeit der Umrüstung zu barrierenfreien Bushaltestellen wurde bereits in der Vorlage SGM/2016/560 ausführlich beschrieben.
Die Planung für den Umbau der Bushaltestelle sollte in diesem Jahr umgesetzt werden, damit bis Mai des nächsten Jahres die entsprechenden Anträge auf Förderung bei der Landesnahverkehrsgesellschaft Hannover und dem Regionalverband Braunschweig eingereicht werden können. Eine Beteiligung des Landkreises Gifhorn als Träger des Gymnasiums sollte hierbei unbedingt geprüft werden.
Auf Nachfrage bei der Verkehrsgesellschaft Landkreis Gifhorn mbH (VLG), Herrn Heidenreich und in Abstimmung mit dem Betrieb Bischof-Brauner GbR (BBG), Herrn Schreinecke werden derzeit fünf Haltestellen benötigt. Eine weitere Haltestelle sollte für die Zukunft vorgesehen werden. Zusätzlich sollte nach Möglichkeit eine Warteposition für Gelenkbusse eingerichtet werden, d.h. eine 20m lange Fläche, auf der sich ein pausierender oder vor der Abfahrt bereitstehender Bus abstellen kann – ohne Wartefläche für Fahrgäste.
Die Bussteige sollten nicht als Mittelinsel eingerichtet werden, sondern auf der Außenseite des Wendeplatzes, damit Schüler ohne Fahrbahnquerung den Weg zwischen Haltestelle und Schule zurücklegen können – analog Beispiel IGS Sassenburg (siehe Anlage).
Eine Abfrage unter vier Ingenieurbüros für die Leistungsphasen 1 – 3 hat folgendes Ergebnis gebracht:
Ing. Büro Kepper, Gifhorn | 12.178,90 € |
Ing. Büro Heidt + Peters, Celle | 16.441,78 € |
Ing. Büro Hahn, Wedemark | 18.216,75 € |
Ing. Büro SHP, Hannover | 21.914,77 € |
Aufgrund dieser Leistungsabfrage schlägt die Verwaltung vor, den Auftrag für die Leistungsphasen 1 – 3 mit der Option der Auftragserweiterung (Lph. 4 - 9 und Bauüberwachung) dem Ingenieurbüro Andree Kepper aus Gifhorn zu erteilen.
Unter der Nummer I011754103 sind für dieses Jahr noch Haushaltsmittel in Höhe von 60.000,00 € vorhanden. Diese Haushaltsmittel sind für die Lph. 1 – 3, das Bodengutachten und die Bestandsvermessung auskömmlich. Für das Jahr 2020 gibt es eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 680.000,00 €, die als Ansatz für das Jahr 2020 vorgesehen werden sollte.
Auch Planungsleistungen werden bis zu 10 v. H. der Baukosten mit 75 % (LNVG) und 12,5 % (Regionalverband Braunschweig) ebenfalls gefördert.
Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet: |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | JA |
Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten: | JA |
Beteiligung des Seniorenbeirates: | JA |
Finanzielle Auswirkungen:
Bei einer Realisierung der Maßnahmen entstehen Auszahlungen in Höhe 740.000,00 €, welche in den Finanzhaushalten der Jahre 2017 bis 2019 zu veranschlagen sind.
Es sind Einzahlungen aus ÖPNV Fördermitteln in Höhe von ca. 640.000,00 € zu erwarten.
Bei einer Nutzungszeit von 25 Jahren sind über diesen Zeitraum Aufwendungen für die Abschreibung im Ergebnishaushalt in Höhe von jährlich 29.600,00 € (740.000,00 €/25 Jahre) darzustellen. Gleichzeitig sind Erträge aus der Auflösung eines Sonderpostens (Zuschüsse) in Höhe von jährlich 25.600,00 € zu erwarten.
Bei einer Nutzungsdauer von 25 Jahren für die Investition sind über diesen Zeitraum im Ergebnishaushalt jährliche Aufwendungen für die Abschreibung in Höhe von 29.600,00 €, sowie Sonderpostenauflösungserträge in Form von Fördermitteln in Höhe von 25.600,00 € vorzusehen, sodass eine jährliche Ergebnisbelastung in Höhe von 4.000,00 € verbleibt.
Für jährliche Unterhaltungsaufwendungen sind im Ergebnishaushalt 1.000,00 € einzuplanen.
Beteiligung Fachbereich 20 – Finanzen JA |
Anlage/n:
Mögliche Gestaltung dieser Bushaltestellen, jedoch für 6 Busse und einer Wartemöglichkeit
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Abfahrtsposition IGS Sassenburg (216 KB) |
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