Vorlage - SGM/2019/267  

Betreff: Straßenbaubeitrag für die Gemeindeverbindungsstraße "Bäckerweg"
in Müden (Aller)
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
16.05.2019 
18. Sitzung des Samtgemeinderates ungeändert beschlossen     

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Beschlussvorschlag:

 

Für die öffentliche Einrichtung der Gemeindeverbindungsstraße „Bäckerweg“ von der Ortslage Müden (Aller) bis Ortslage Siedlung Hahnenhorn, wird nach § 7 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 NKAG für straßenbauliche Maßnahmen in der Samtgemeinde Meinersen – Straßenbaubeitragssatzung – eine Aufwandsspaltung für die Teileinrichtung

 

  • Verbesserung der Fahrbahn

 

beschlossen.

 

 

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Sachverhalt:

 

Auf der Grundlage des vom Samtgemeinderat beschlossenen Bauprogramms wurde die Fahrbahn der Gemeindeverbindungsstraße Bäckerweg vom Ende der Ortslage Müden (Aller) bis zur Ortslage Siedlung Hahnenhorn ausgebaut. Diese Baumaßnahme erfüllt den Beitragstatbestand der Verbesserung.

 

Da außer der Fahrbahn keine weiteren Teileinrichtungen hergestellt wurden, ist zur Refinanzierung der beitragsfähigen Ausbaukosten die Anordnung einer Aufwandsspaltung erforderlich.

 

Zur Information der beteiligten Grundstückseigentümer wurde am 12.12.2017 eine Anliegerversammlung durchgeführt.

 

Beim Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig wurden Zuwendungen zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ZILE) beantragt. Nach den Förderrichtlinien ergibt sich eine Zuwendung in Höhe von 53% der Brutto-Ausbaukosten. Mit Festsetzungsbescheid vom 15.11.2018 wurde die Zuwendung auf einen Betrag von 372.670,26 € festgesetzt.

 

Bei gewidmeten Gemeindeverbindungsstraßen sieht die aktuelle Straßenbaubeitragssatzung der Samtgemeinde Meinersen folgendes Verteilungsverhältnis vor:

 

Anteil Samtgemeinde,  70 v. H.     

Anteil Anlieger,   30 v. H.      

 

In dem als Anlage beigefügten Lageplan ist die abzurechnende Länge der Gemeindeverbindungsstraße dargestellt.

 

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten:

JA

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Nach Vorlage der Schlussrechnung und Abzug der nicht beitragsfähigen Kosten ergibt sich ein

 

beitragsfähiger Aufwand in Höhe von     683.616,26 €

abzgl. Zuwendung in Höhe von      372.670,26 €

verbleibender Aufwand       310.946,00 €

 

 

Der Aufwand in Höhe von 310.946,00 € wird im Verhältnis 70:30 aufgeteilt: Es ergibt sich für die Samtgemeinde Meinersen eine Einzahlung der Anlieger in Höhe von 93.283,80 €
(30 v. H.). Der Anteil der Samtgemeinde beträgt demnach 217.662,20 € (70 v. H.).

 

Bei einer Nutzungsdauer der ausgebauten Teileinrichtung von 25 Jahren werden die Straßenbaubeiträge als Sonderposten für den gleichen Zeitraum im Ergebnishaushalt aufgelöst (Berechnung: 93.283,80 € : 25 Jahre = 3.691,32 €/Jahr).

 

 

Beteiligung Fachbereich 20 - Finanzen

Überplanmäßige Ausgabe

NEIN

Außerplanmäßige Ausgabe

NEIN

 

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Anlage/n:

Lageplan mit Kennzeichnung der ausgebauten Gemeindeverbindungsstraße

 

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