Vorlage - SGM/2019/268  

Betreff: Umbildung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses der Samtgemeinde Meinersen
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:30 - JS
Beratungsfolge:
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
16.05.2019 
18. Sitzung des Samtgemeinderates ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Rechtsgrundlage  

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Beschlussvorschlag:

 

Der Samtgemeinderat stellt folgende Umbesetzung im Bau-, Planungs- und Umweltausschusses fest:

  1. Der bisherige Vertreter des Seniorenbeirats Herr Heinrich Pahlmann wird aus dem Bau-, Planungs- und Umweltausschusses der Samtgemeinde Meinersen als beratendes Mitglied abberufen.

 

  1. Frau Rienelt Walkhoff – bisher Abwesenheitsvertreterin von Herrn Pahlmann – wird beratendes Mitglied im Bau-, Planungs- und Umweltausschusses der Samtgemeinde Meinersen.

 

  1. Als Abwesenheitsvertreter für Frau Walkhoff wird Herr Uwe Lüddemann aus dem Seniorenbeirat bestimmt.

 

 

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Sachverhalt:

 

In der Samtgemeinde Meinersen wurde ein Seniorenbeirat gegründet. Er soll unabhängig, sachkundig und sachlich die kommunale Rats- und Verwaltungsarbeit in solchen Angelegenheiten der kommunalen Selbstverwaltung beratend begleiten, welche die spezifischen Belange älterer Menschen in der Samtgemeinde berühren.

 

Gemäß der Satzung zur Einführung eines Seniorenbeirates (Beschluss des Samtgemeinderates vom 19.01.2017) erhält der Seniorenbeirat ein Anhörungs- und Rederecht im Ausschuss für Familie, Senioren, Soziales und Integration sowie im Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Samtgemeinde Meinersen.

 

Gem. § 71 Abs. 7 kann der Samtgemeinderat beschließen, dass neben Abgeordneten andere Personen, zum Beispiel Mitglieder von kommunalen Beiräten Mitglieder der Ausschüsse werden. Ausschussmitglieder, die nicht dem Samtgemeinderat angehören, haben kein Stimmrecht.

 

Herr Pahlmann ist mit Wirkung vom 24.01.2018 aus dem Seniorenbeirat ausgeschieden. Der Seniorenbeirat hat sich dafür entschieden, dass Frau Walkhoff die Position von Herrn Pahlmann übernimmt. Die Abwesenheitsvertretung soll Herr Uwe Lüddemann übernehmen.

 

 

 

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten:

JA

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

keine

 

 

 

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Anlage/n:

Rechtsgrundlage

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Rechtsgrundlage (14 KB)      
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