Vorlage - SGM/2019/270  

Betreff: Bestellung von Wildschadenschätzern
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:30 - JS
Beratungsfolge:
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
16.05.2019 
18. Sitzung des Samtgemeinderates ungeändert beschlossen     

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Beschlussvorschlag:

 

Die Samtgemeinde Meinersen beruft folgende ehrenamtliche Sachverständige für Wild- und Jagdschäden jeweils für die Zeit von fünf Jahren auf Widerruf:

 

  • Herrn Heinz-Robert Köhler, sen., 38543 Hillerse

für die Gemeinden Meinersen und Müden (Aller)

 

  • Herrn Friedrich Marwede, 38539 Müden (Aller)

für die Gemeinden Hillerse und Leiferde

 

Als deren Stellvertreter:

 

  • Götz Büttner, 38543 Hillerse 

für die Gemeinden Meinersen und Müden (Aller)

 

  • Harald Höper, 38536 Meinersen
    für die Gemeinden Hillerse und Leiferde

 

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Sachverhalt:

 

Gemäß § 2 der Verordnung über das Vorverfahren in Wild- und Jagdschadensachen (WJSchadVO) beruft die Gemeinde ehrenamtliche Sachverständige für Wild- und Jagdschäden jeweils für die Dauer von fünf Jahren auf Widerruf.

 

In den vergangenen Jahren hat es sich bewährt, für das Gebiet der Samtgemeinde Meinersen zwei Wildschadenschätzer und die gleiche Anzahl von Stellvertretern zu berufen.

 

Die bisher berufenen Schätzer Heinz-Robert Köhler sen. und Friedrich Marwede, sowie der Stellvertreter Harald Höper sind bereit, ihr bisheriges Amt für eine weitere Wahlperiode anzunehmen.

 

Herr Rolf Busse möchte sein Stellvertreteramt nicht mehr ausüben. Aus diesen Gründen rückt Herr Götz Büttner als Stellvertreter nach.

 

Die Wildschadenschätzer und ihre Stellvertreter sollten nach Möglichkeit nicht in ihren Wohnortgemeinden eingesetzt werden, um eine möglichst unabhängige und unparteiische fachkundige Schätzung vornehmen zu können.

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten:

JA

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

keine

 

 

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Anlage/n:

keine

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