Vorlage - MEI/2019/216  

Betreff: Bebauungsplan "Harsebruch" mit ÖBV, 1. Änderung, Gemeindeteil Päse
hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Gemeinde Meinersen Vorberatung
03.06.2019 
12. Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses der Gemeinde Meinersen ungeändert beschlossen     
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Meinersen Vorberatung
Gemeinderat Meinersen Entscheidung
20.06.2019 
17. Sitzung des Rates der Gemeinde Meinersen ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Harsebruch BPlan Satzungsbeschluss  
Harsebruch Begründung Satzungsbeschluss  

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Beschlussvorschlag:

 

1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes "Harsebruch" mit örtlicher Bauvorschrift, 1. Änderung, wird aufgrund der §§ 1 (3) und 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

 

Der Plan soll im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) aufgestellt werden.

 

2. Der Plan wird gem. § 13 (3) Satz 1 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte nach dem BauGB einzuleiten.

 

4. Den Planungsauftrag erhält das Büro infraplan, Gesellschaft für Infrastrukturplanungen mbH, Südwall 32, 29221 Celle.

 

 

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Sachverhalt:

 

In der 10. Sitzung des Rates der Gemeinde Meinersen am 03.05.2018 erfolgte der Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes "Harsebruch" mit örtlicher Bauvorschrift.

 

Der Bebauungsplan setzt für die Ringstraße eine Straßenverkehrsfläche mit einer Breite von 10 m fest.

 

Im Rahmen des Objektbeschlusses für die Erschließung des Baugebietes "Harsebruch" wurde in der 16. Sitzung des Rates der Gemeinde Meinersen am 21.03.2019 u.a. folgendes beschlossen:

 

5. Die öffentliche Straßenverkehrsfläche im Neubaugebiet "Harsebruch" wird von derzeit 10 m auf 7,50 m reduziert und in Pflasterbauweise hergestellt. Auf einen Gehweg/Hochbord wird verzichtet.

 

6. Das Planungsbüro infraplan (Frau Dr. Strohmeier) aus Celle wird beauftragt, eine Änderung des Bebauungsplanes gem. § 13 a BauGB durchzuführen.

 

Die Änderung der Straßenbreite bedarf einer verbindlichen Bauleitplanung, weil mithin die Grundzüge der Planung tangiert werden. Die Planänderung kann im beschleunigten Bauleitplanverfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt werden, da die Voraussetzungen für einen Bebauungsplan der Innenentwicklung vorliegen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Für die Durchführung des Bauleitplanverfahrens entstehen im Budget 5110000 Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von ca. 5.000 € Euro.

 

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Anlage/n:

Bebauungsplan "Harsebruch" mit örtlicher Bauvorschrift

Begründung zum Bebauungsplan

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Harsebruch BPlan Satzungsbeschluss (292 KB)      
Anlage 2 2 Harsebruch Begründung Satzungsbeschluss (767 KB)      
Stammbaum:
MEI/2019/216   Bebauungsplan "Harsebruch" mit ÖBV, 1. Änderung, Gemeindeteil Päse hier: Aufstellungsbeschluss   Fachbereich 60 - Planen & Bauen   Beschlussvorlage
MEI/2019/216-01   Bebauungsplan "Harsebruch" mit ÖBV, 1. Änderung, Gemeindeteil Päse hier: Satzungsbeschluss   Fachbereich 60 - Planen & Bauen   Beschlussvorlage
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