Vorlage - SGM/2019/275  

Betreff: Prioritätensetzung für die sächliche Ausstattung in den Schulen der Samtgemeinde Meinersen
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Schulausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
28.05.2019 
6. Sitzung des Schulausschusses der Samtgemeinde Meinersen ungeändert beschlossen     
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
27.06.2019 
19. Sitzung des Samtgemeinderates ungeändert beschlossen     

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Beschlussvorschlag:

 

Die vorgelegte Maßnahmenliste für die sächliche Ausstattung in Schulen wird mit den in der Sitzung des Schulausschusses erarbeiteten und festgelegten Prioritätensetzungen beschlossen.

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Sachverhalt:

 

Für das Haushaltsjahr 2019 wurde in 2018 eine Bereisung aller Schulen in der Samtgemeinde Meinersen mit großer Teilnahme der politischen Vertreter durchgeführt. Es wurden entsprechende Maßnahmenlisten in den politischen Gremien diskutiert und Prioritäten festgelegt und entsprechend in den Haushaltsplanberatungen berücksichtigt.

Die Anpassungen und Fortschreibungen der Prioritätenliste sollte weiter in kleiner Runde erfolgen. Eine Bereisung der Schule soll zukünftig nur in besonderen Einzelfällen für besondere Maßnahmen durchgeführt werden.

 

Die Liste wird jährlich fortgeschrieben und in die kommenden Haushaltsplanentwürfe eingearbeitet.

 

Die Mittelanmeldungen der Schulen für Maßnahmen, die im Haushaltsjahr 2020 umgesetzt werden sollen, sind –auch unter Berücksichtigung der Vorjahresentscheidungen- in einer aktuellen Prioritätenliste zusammengestellt worden. In der Sitzung ist eine Entscheidung zu erarbeiten, welche Maßnahmen mit welcher Priorität umgesetzt werden sollen. Nach abschließender politischer Beratung werden die Maßnahmen über Veränderungslisten nachgemeldet.

 

Hinsichtlich der Einzelmaßmaßnahmen im IT- Bereich wurde eine Maßnahmenliste – IT angelegt. Eine Berücksichtigung im Haushalt 2020 ist nicht erfolgt, da hier insbesondere die Fördermaßnahmen des Landes aus dem Digitalpakt eine wichtige Rolle spielen. Eine entsprechende Förderrichtlinie für Niedersachsen befindet sich z.Zt. im Anhörungsverfahren, genauere Förderdetails sind noch nicht bekannt.

Ein Konzept zur Digitalisierung der Schulen muss in Zusammenarbeit mit den Schulen entwickelt werden, wobei hier künftige landesrechtliche Vorgaben berücksichtigt werden müssen.

 

Die Maßnahmenliste ist als Anlage beigefügt.


Die Definition der einzelnen Stufen der Priorisierung ist wie folgt festgelegt:

 

P1

z.B. Brandschutz, Gefährdungsbegehung GuV, Gefahr von wirtschaftlichen Folgeschäden

 

P2

Planmäßige Erneuerung, Qualitäts- oder Quantitätserweiterungen

 

 

 

 

P3

wie P2 aber weniger dringend

 

 

 

 

 

 

 

P4

weniger dringend und weniger wichtig wie P3

 

 

 

 

 

 

 

P5

angemeldet, aber Streichposten, da nicht innerhalb von 5 Jahren erforderlich oder umsetzbar

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel werden die Prioritäten 1-4 in dem anstehenden

und dann in den folgenden Haushaltsjahren eingearbeitet. Unbenommen kann im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten (unter Berücksichtigung von Personalressourcen, Mit-Umsetzung am gleichen Standort, Nutzung von Synergien) eine vorgezogene Einplanung im Haushalt auch bei einer geringeren Priorität erfolgen.

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten:

JA

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Liste wird jährlich fortgeschrieben und in die kommenden Haushaltsplanentwürfe eingearbeitet.

Die Priorität 1 soll in den Haushalt 2020 aufgenommen werden. Im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel werden die Prioritäten 2-  4 nach Umsetzbarkeit in dem anstehenden und in den folgenden Haushaltsjahren eingearbeitet. Unbenommen kann im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten (unter Berücksichtigung von Personalressourcen, Mit-Umsetzung am gleichen Standort, Nutzung von Synergien) eine vorgezogene Einplanung im Haushalt auch bei einer geringeren Priorität erfolgen.

 

 

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Anlage/n:

Maßnahmenliste

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