Vorlage - MUE/2019/214-01  

Betreff: Neuanlage einer Begegnungszone vor der Grundschule Müden (Aller)
hier: Objektbeschluss
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Gemeinde Müden (Aller) Vorberatung
24.06.2019 
9. Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses der Gemeinde Müden (Aller) geändert beschlossen     
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Müden (Aller) Vorberatung
Gemeinderat Müden (Aller) Anhörung
25.06.2019 
17. Sitzung des Rates der Gemeinde Müden (Aller) geändert beschlossen     
Anlagen:
Planskizze  

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Beschlussvorschlag:

 

 

1. Der Auftrag für die Planungsleistungen und Bauleitungsaufgaben wird vergeben an das Ingenieurbüro Andree Kepper, Braunschweiger Straße 20, 38518 Gifhorn, für eine Angebotssumme in Höhe von 63.700,00 €.

 

2.  Der vom Ingenieurbüro Kepper vorgestellten Entwurfsplanung wird zugestimmt.

 

Es wird einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 240.700,00auf dem Kostenträger 5410000 I Nr. 051954104 zugestimmt.

 

 

 

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Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Müden (Aller) hat am 9.4.2019 für die Baumaßnahme – Neuanlage einer Begegnungszone vor der Grundschule Müden (Aller) - einen Zuwendungsbescheid für Fördermittel aus der Dorferneuerung vom Amt für regionale Landesentwicklung in Braunschweig erhalten.

 

Diese Förderzusage ist zwingend an die Fertigstellungsfrist der kompletten Baumaßnahme bis spätestens zum 30.09.2020 gebunden. Eine Fristverlängerung ist ausgeschlossen.

 

Zu 1.

 

Für die Erbringung von Planungsleistungen hat die Verwaltung eine Anfrage an folgende Ingenieurbüros gerichtet:

  • SHP Ingenieure, Plaza de Rosalia 1, 30449 Hannover
  • Ingenieurbüro König GmbH, Stöckheimer Markt 15, 38124 Braunschweig
  • Ingenieurbüro Andree Kepper, Braunschweiger Straße 20, 38518 Gifhorn

 

Lediglich das Ingenieurbüro Kepper verfügt über die notwendigen zeitlichen und personellen Kapazitäten, das Projekt zu begleiten. Von den anderen zwei Planungsbüros gab es aufgrund der geforderten Kurzfristigkeit der Aufgabenerfüllung eine Absage.

 

Zu 2.

 

Das Bauprojekt wird in der Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses vom Ingenieurbüro umfassend vorgestellt und es besteht die Möglichkeit, über Art und Umfang der Maßnahme und die Erarbeitung etwaiger Einsparmöglichkeiten zu beraten.

 

Die seinerzeit vom Ingenieurbüro SHP im Zuge eines Grobkonzeptes dargestellten Kosten in Höhe von 300.000,00 € wurden bei der Beantragung der Fördermittel zugrunde gelegt.

 

Hierauf ist man zunächst von einer Förderquote von 73 % ausgegangen. Entsprechend ist eine Einnahme aus DE Fördermitteln in Höhe von 219.000,00 € in den Haushalt aufgenommen worden. Diese Förderquote ist mit Zuwendungsbescheid nicht bestätigt worden. Die Gemeinde Müden (Aller) erhält lediglich eine Förderung in Höhe von max. 63 % der im Förderantrag genannten Bauausgaben von 300.000,00 €.

 

Das entspricht einer Einnahme aus Fördermitteln von max. 189.000,00 €. Dieser Förderbetrag wird noch zu einem bestimmten Anteil gekürzt, da die barrierefreie Umgestaltung der Bushaltestellen nunmehr von der Samtgemeinde Meinersen bei  anderen Zuwendungsgebern (hier: LNVG Hannover und Regionalverband Braunschweig) beantragt worden ist. Der geänderte Förderbescheid liegt der Verwaltung noch nicht vor.

 

Gemäß den Planungen des Ing. Büros Kepper ergibt sich zur Zeit folgende Kostensituation:

 

Neuherstellung der Fahrbahnen

Quellengrund und Dehnenweg              315.000,00 €

 

Ausbau Nebenanlagen              105.000,00 €

 

Planung- und Bauleitung               63.700,00 €

 

Summe              483.700,00 €

 

Im HH Plan 2019 veranschlagt              300.000,00 €

 

Deckung BV: Hol- und Bringzone (Beschluss des Rates v. 08.04.2019)              - 57.000,00 €

 

überplanmäßige Ausgabe              240.700,00             

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Bei Realisierung der Gesamtmaßnahme entstehen Auszahlungen in Höhe von insgesamt 483.700,00 €, welche im Finanzhaushaushalt unter dem Kostenträger 5410000 im Haushaltsjahr 2019 zu veranschlagen sind.

 

Die überplanmäßige Bereitstellung über 240.700,00 € liegt noch unter der in der Haushaltssatzung unter § 6 Nr. 2 mit 275.000 € für 2019 festgelegten Wertgrenze. Aus der vorhandenen Liquidität der Gemeinde kann die Kostensteigerung auch ohne zusätzliche Kreditfinanzierung vorgenommen werden. Die Aufstellung eines Nachtragshaushaltes ist somit nicht erforderlich.

 

Bei einer Nutzungszeit von 25 Jahren sind über diesen Zeitraum Aufwendungen für die Abschreibung im Ergebnishaushalt in Höhe von jährlich 19.348,00 € ( 483.700,00 € / 25 Jahre) darzustellen.

 

Gleichzeitig sind Einnahmen des Zuwendungsgebers ArL Braunschweig in Höhe von 189.000,00 € zu erwarten. Diese sind über den Nutzungszeitraum von 25 Jahren im Ergebnishaushalt (hier: Auflösung von Sonderposten) jährlich mit 7.560,00 € (189.000,00 € / 25 Jahre) darzustellen

 

 

Beteiligung Fachbereich 20 - Finanzen

Überplanmäßige Ausgabe

JA

Außerplanmäßige Ausgabe

NEIN

 

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Anlage/n:

Keine

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Planskizze (195 KB)      
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