Vorlage - HIL/2019/122  

Betreff: Bebauungsplan "Schierkenweg-Nordost" mit ÖBV zugleich "Schierrähmenweg", 1. Änderung mit ÖBV, Gemeindeteil Hillerse
hier: a) Aufhebung Satzungsbeschluss, b) erneuter Auslegungsbeschluss
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:61-26-01/10
Beratungsfolge:
Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss der Gemeinde Hillerse Vorberatung
18.06.2019 
7. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses der Gemeinde Hillerse geändert beschlossen     
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Hillerse Vorberatung
Gemeinderat Hillerse Entscheidung
25.06.2019 
17. Sitzung des Rates der Gemeinde Hillerse geändert beschlossen     
Anlagen:
_Schierkenweg-Nordost_4a3_Abgrenzung  
Schierkenweg-Nordost_4a3 Bebauungsplan Gesamt  
Schierkenweg-Nordost_4a3_Bebauungsplan  
Schierkenweg-Nordost_4a3_Bebauungsentwurf  
Schierkenweg-Nordost_4a3 Planzeichenerklärung Seite 1  
Schierkenweg-Nordost_4a3_Planzeichenerklärung Seite 2  
Schierkenweg-Nordost_4a3 Planzeichenerklärung Seite 3  
Schierkenweg-Nordost_4a3 Textliche Festsetzungen Seite 1  
Schierkenweg-Nordost_4a3 Textliche Festsetzungen Seite 2  
Schierkenweg-Nordost_4a3 Textliche Festsetzungen Seite 3  
Schierkenweg-Nordost_4a3 Örtliche Bauvorschriften  
Schierkenweg-Nordost Schallschutzgutachten 2017  
Schierkenweg-Nordost_Schallschutzgutachten 2017_Anlage2_1  
Schierkenweg-Nordost_Schallschutzgutachten 2017 Anlage1  
Schierkenweg-Nordost_Schallschutzgutachten 2017_Anlage2_2  
Schierkenweg-Nordost_Schallschutzgutachten 2017_Anlage3_1  
Schierkenweg-Nordost_Schallschutzgutachten 2017_Anlage3_2  
Schierkenweg-Nordost_Schallschutzgutachten 2017_Anlage3_3  
Schierkenweg-Nordost_Schallschutzgutachten 2017_Anlage3_4  
Schierkenweg-Nordost Schallschutzgutachten 2019  
Schierkenweg-Nordost Schallschutzgutachten 2019 Anlage 1-1  
Schierkenweg-Nordost Schallschutzgutachten 2019 Anlage 1-2  
Übersicht Plan Artenschutz Brutvögel  
Übersicht Plan Artenschutz Fledermäuse  
Fauna Bestand Hillerse_Potenzialeinschätzung2017-09-12  
Maßnahmenvorschläge Brutvögel  
Schierkenweg-Nordost Erfassung Amphibien 2018-07-11  
Schierkenweg-Nordost 4a3 Begründung  
Lageplan KVP äußere Erschließung  
Lageplan Baugebiet innere Erschließung  

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Beschlussvorschlag:

 

a)      Aufhebung Satzungsbeschluss/ Beschluss über die Begründungen:

Der Rat der Gemeinde Hillerse hebt den auf Grundlage der § 1 Abs. 3 und § 10 Abs. 1 BauGB und des § 84 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) sowie des § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) gefassten Satzungsbeschluss vom 22.05.2018 über den Bebauungsplan "Schierkenweg Nord-Ost" mit ÖBV zugl. "Schierrähmenweg", 1. Änderung mit ÖBV sowie die örtliche Bauvorschrift auf.

Zugleich hebt der Rat den Beschluss über die Begründungen zum Bebauungsplan mit Umweltbericht gemäß § 2a BauGB zur örtlichen Bauvorschrift auf.

 

 

b)     Erneute öffentliche Auslegung gem. § 4a (3) BauGB

Der Rat der Gemeinde Hillerse stimmt dem geänderten Entwurf des Bebauungsplans "Schierkenweg Nord-Ost" mit ÖBV zugl. "Schierrähmenweg", 1. Änderung mit ÖBV und der geänderten Begründung mit Umweltbericht gem. § 2a BauGB sowie der örtlichen Bauvorschrift und ihrer Begründung zu und beschließt die erneute Auslegung gemäß § 4a (3) BauGB nach § 3 (2) BauGB für die Dauer eines Monats. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4a (3) BauGB nach § 4 (2) BauGB erneut gleichzeitig zu beteiligen (zusammengefasstes Verfahren).

 

 

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Sachverhalt:

 

Auf die Beschlussvorlage Nr. 2016/298-05 wird Bezug genommen.

 

Der Bebauungsplan "Schierkenweg Nord-Ost" mit ÖBV zugl. 1. Änderung "Schierrähmenweg" mit ÖBV wurde einschließlich der Begründungen am 22.05.2018 als Satzung beschlossen. Im Schreiben vom 28.05.2018 hatte der Regionalverband Großraum Braunschweig der Gemeinde die Absicht mitgeteilt, den o.g. Bebauungsplan zu untersagen (gem. § 14 Raumordnungsgesetz (ROG) i. V. m. § 19 Abs. 3 Satz 3 Niedersächsisches Raumordnungsgesetz (NROG)). Grund dafür war die noch nicht abschließende Klärung des Umgangs mit dem Altstandort, so dass theoretisch zwei Märkte nebeneinander (Altstandort und geplanter Standort) hätten entstehen können. Zwar hätte jeder Markt für sich die Schwelle zur Großflächigkeit (1.200 m² Bruttogeschossfläche; entspricht rd. 800 m² Verkaufsfläche) eingehalten. Aufgrund der unmittelbaren Nähe zueinander hätten diese jedoch im Sinne der Raumordnung als ein Marktstandort gewertet werden müssen (Agglomeration). Durch die Anwendung der Agglomerationsregelung (Abschnitt 2,3 Ziffer 02 Satz 3 LROP 2017) wäre zugleich das Konzentrationsgebot [Abschnitt 2.3 Ziffer 04 LROP; Abschnitt 2.1 Ziffer 06 RROP) und das Integrationsgebot (Abschnitt 2,3 Ziffer 05 Satz 01 LROP; Abschnitt 2.1 Ziffer 07 Satz 1 RROP) nicht eingehalten worden.

 

Insofern wurde, um nicht gegen die Ge- und Verbote der Raumordnung zu verstoßen, der Bebauungsplan nicht abschließend bekannt gemacht.

Aufgrund der bis zum heutigen Tage nicht zielführenden Gespräche mit dem neuen Eigentümer des bestehenden Netto-Marktes resp. dem Investor des neuen Netto-Marktes, soll die Planung für das Wohngebiet weitergeführt werden. Um dem raumordnerischen Konflikt zu begegnen und zugleich die Option der Umsiedlung des Netto-Marktes aufrecht zu erhalten, wird die für den Markt vorgesehene Fläche aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes herausgenommen. Zugleich wird für die verbleibenden kleinteiligen Mischgebiete der Einzelhandel ausgeschlossen.

 

Gleichfalls konnte bis zum heutigen Tage keine Einigung mit den Betreibern der Beregnungsbrunnen erzielt werden, deren Beregnungsbrunnen bereits unter Ansatz der getroffenen schalltechnischen Eingangswerte an der bestehenden Bebauung für eine Überschreitung der maßgebenden Orientierungswerte in der Nachtzeit führt. Um diesen Konflikt im Rahmen des Bebauungsplanes lösen zu können, wird unter Berücksichtigung des aktuellen Stands der Technik ein lärmtechnischer Ansatz für die Beregnungsbrunnen in die schalltechnischen Berechnungen einfließen, welcher resultierend im Baugebiet zu Schallschutzmaßnahmen an den Gebäuden führen wird.

Aufgrund der erheblichen Änderungen des Bebauungsplanes ist eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Hierzu ist das Verfahren über den Bebauungsplan wieder zu „öffnen“, wofür die Aufhebung des Satzungsbeschlusses zwingend erforderlich ist.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Für die Fortführung des Planverfahrens entstehen im Budget 5110000 im Jahr 2019 Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von ca. 20.000 €.

 

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Anlage/n:

Gebietsabgrenzung

Bebauungsplan

Bebauungsplan Gesamt

Bebauungsentwurf

Planzeichenerklärung Seite 1

Planzeichenerklärung Seite 2

Planzeichenerklärung Seite 3

Textliche Festsetzungen Seite 1

Textliche Festsetzungen Seite 2

Textliche Festsetzungen Seite 3

Örtliche Bauvorschrift

Begründung

 

Schierkenweg-Nordost Schallschutzgutachten 2017

Schierkenweg-Nordost Schallschutzgutachten 2017 Anlage 1

Schierkenweg-Nordost Schallschutzgutachten 2017 Anlage 2.1

Schierkenweg-Nordost Schallschutzgutachten 2017 Anlage 2.2

Schierkenweg-Nordost Schallschutzgutachten 2017 Anlage 3.1

Schierkenweg-Nordost Schallschutzgutachten 2017 Anlage 3.2

Schierkenweg-Nordost Schallschutzgutachten 2017 Anlage 3.3

Schierkenweg-Nordost Schallschutzgutachten 2017 Anlage 3.4

Schierkenweg-Nordost Schallschutzgutachten 2019

Schierkenweg-Nordost Schallschutzgutachten 2019 Anlage 1.1

Schierkenweg-Nordost Schallschutzgutachten 2017 Anlage 1.2

Übersicht Plan Artenschutz Brutvögel

Übersicht Plan Artenschutz Fledermäuse

Fauana Bestand Hillerse Potentialeinschätzung

Maßnahmenvorschläge Brutvögel

Erfassung Amphibien 2018-07-11

Lageplan KVP äußere Erschließung

Lageplan Baugebiet innere Erschließung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 _Schierkenweg-Nordost_4a3_Abgrenzung (286 KB)      
Anlage 28 2 Schierkenweg-Nordost_4a3 Bebauungsplan Gesamt (866 KB)      
Anlage 18 3 Schierkenweg-Nordost_4a3_Bebauungsplan (487 KB)      
Anlage 19 4 Schierkenweg-Nordost_4a3_Bebauungsentwurf (1733 KB)      
Anlage 26 5 Schierkenweg-Nordost_4a3 Planzeichenerklärung Seite 1 (168 KB)      
Anlage 20 6 Schierkenweg-Nordost_4a3_Planzeichenerklärung Seite 2 (182 KB)      
Anlage 21 7 Schierkenweg-Nordost_4a3 Planzeichenerklärung Seite 3 (175 KB)      
Anlage 22 8 Schierkenweg-Nordost_4a3 Textliche Festsetzungen Seite 1 (244 KB)      
Anlage 23 9 Schierkenweg-Nordost_4a3 Textliche Festsetzungen Seite 2 (184 KB)      
Anlage 24 10 Schierkenweg-Nordost_4a3 Textliche Festsetzungen Seite 3 (194 KB)      
Anlage 25 11 Schierkenweg-Nordost_4a3 Örtliche Bauvorschriften (172 KB)      
Anlage 2 12 Schierkenweg-Nordost Schallschutzgutachten 2017 (542 KB)      
Anlage 4 13 Schierkenweg-Nordost_Schallschutzgutachten 2017_Anlage2_1 (722 KB)      
Anlage 5 14 Schierkenweg-Nordost_Schallschutzgutachten 2017 Anlage1 (733 KB)      
Anlage 6 15 Schierkenweg-Nordost_Schallschutzgutachten 2017_Anlage2_2 (48 KB)      
Anlage 7 16 Schierkenweg-Nordost_Schallschutzgutachten 2017_Anlage3_1 (732 KB)      
Anlage 8 17 Schierkenweg-Nordost_Schallschutzgutachten 2017_Anlage3_2 (732 KB)      
Anlage 9 18 Schierkenweg-Nordost_Schallschutzgutachten 2017_Anlage3_3 (733 KB)      
Anlage 10 19 Schierkenweg-Nordost_Schallschutzgutachten 2017_Anlage3_4 (730 KB)      
Anlage 3 20 Schierkenweg-Nordost Schallschutzgutachten 2019 (95 KB)      
Anlage 16 21 Schierkenweg-Nordost Schallschutzgutachten 2019 Anlage 1-1 (135 KB)      
Anlage 17 22 Schierkenweg-Nordost Schallschutzgutachten 2019 Anlage 1-2 (129 KB)      
Anlage 11 23 Übersicht Plan Artenschutz Brutvögel (1761 KB)      
Anlage 12 24 Übersicht Plan Artenschutz Fledermäuse (4138 KB)      
Anlage 13 25 Fauna Bestand Hillerse_Potenzialeinschätzung2017-09-12 (186 KB)      
Anlage 14 26 Maßnahmenvorschläge Brutvögel (429 KB)      
Anlage 29 27 Schierkenweg-Nordost Erfassung Amphibien 2018-07-11 (1490 KB)      
Anlage 27 28 Schierkenweg-Nordost 4a3 Begründung (1527 KB)      
Anlage 15 29 Lageplan KVP äußere Erschließung (811 KB)      
Anlage 30 30 Lageplan Baugebiet innere Erschließung (325 KB)      
Stammbaum:
HIL/2019/122   Bebauungsplan "Schierkenweg-Nordost" mit ÖBV zugleich "Schierrähmenweg", 1. Änderung mit ÖBV, Gemeindeteil Hillerse hier: a) Aufhebung Satzungsbeschluss, b) erneuter Auslegungsbeschluss   Fachbereich 60 - Planen & Bauen   Beschlussvorlage
HIL/2019/122-01   Bebauungsplan "Schierkenweg-Nordost" mit ÖBV zugleich "Schierrähmenweg", 1. Änderung mit ÖBV, Gemeindeteil Hillerse hier: Satzungsbeschluss   Fachbereich 60 - Planen & Bauen   Beschlussvorlage
HIL/2019/122-02   Bebauungsplan "Schierkenweg-Nordost" mit ÖBV zugleich "Schierrähmenweg", 1. Änderung mit ÖBV, Gemeindeteil Hillerse hier: Vergabe von Straßennamen   Fachbereich 60 - Planen & Bauen   Beschlussvorlage
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