Vorlage - HIL/2019/122
Beschlussvorschlag:
a) Aufhebung Satzungsbeschluss/ Beschluss über die Begründungen:
Der Rat der Gemeinde Hillerse hebt den auf Grundlage der § 1 Abs. 3 und § 10 Abs. 1 BauGB und des § 84 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) sowie des § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) gefassten Satzungsbeschluss vom 22.05.2018 über den Bebauungsplan "Schierkenweg Nord-Ost" mit ÖBV zugl. "Schierrähmenweg", 1. Änderung mit ÖBV sowie die örtliche Bauvorschrift auf.
Zugleich hebt der Rat den Beschluss über die Begründungen zum Bebauungsplan mit Umweltbericht gemäß § 2a BauGB zur örtlichen Bauvorschrift auf.
b) Erneute öffentliche Auslegung gem. § 4a (3) BauGB
Der Rat der Gemeinde Hillerse stimmt dem geänderten Entwurf des Bebauungsplans "Schierkenweg Nord-Ost" mit ÖBV zugl. "Schierrähmenweg", 1. Änderung mit ÖBV und der geänderten Begründung mit Umweltbericht gem. § 2a BauGB sowie der örtlichen Bauvorschrift und ihrer Begründung zu und beschließt die erneute Auslegung gemäß § 4a (3) BauGB nach § 3 (2) BauGB für die Dauer eines Monats. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4a (3) BauGB nach § 4 (2) BauGB erneut gleichzeitig zu beteiligen (zusammengefasstes Verfahren).
Sachverhalt:
Auf die Beschlussvorlage Nr. 2016/298-05 wird Bezug genommen.
Der Bebauungsplan "Schierkenweg Nord-Ost" mit ÖBV zugl. 1. Änderung "Schierrähmenweg" mit ÖBV wurde einschließlich der Begründungen am 22.05.2018 als Satzung beschlossen. Im Schreiben vom 28.05.2018 hatte der Regionalverband Großraum Braunschweig der Gemeinde die Absicht mitgeteilt, den o.g. Bebauungsplan zu untersagen (gem. § 14 Raumordnungsgesetz (ROG) i. V. m. § 19 Abs. 3 Satz 3 Niedersächsisches Raumordnungsgesetz (NROG)). Grund dafür war die noch nicht abschließende Klärung des Umgangs mit dem Altstandort, so dass theoretisch zwei Märkte nebeneinander (Altstandort und geplanter Standort) hätten entstehen können. Zwar hätte jeder Markt für sich die Schwelle zur Großflächigkeit (1.200 m² Bruttogeschossfläche; entspricht rd. 800 m² Verkaufsfläche) eingehalten. Aufgrund der unmittelbaren Nähe zueinander hätten diese jedoch im Sinne der Raumordnung als ein Marktstandort gewertet werden müssen (Agglomeration). Durch die Anwendung der Agglomerationsregelung (Abschnitt 2,3 Ziffer 02 Satz 3 LROP 2017) wäre zugleich das Konzentrationsgebot [Abschnitt 2.3 Ziffer 04 LROP; Abschnitt 2.1 Ziffer 06 RROP) und das Integrationsgebot (Abschnitt 2,3 Ziffer 05 Satz 01 LROP; Abschnitt 2.1 Ziffer 07 Satz 1 RROP) nicht eingehalten worden.
Insofern wurde, um nicht gegen die Ge- und Verbote der Raumordnung zu verstoßen, der Bebauungsplan nicht abschließend bekannt gemacht.
Aufgrund der bis zum heutigen Tage nicht zielführenden Gespräche mit dem neuen Eigentümer des bestehenden Netto-Marktes resp. dem Investor des neuen Netto-Marktes, soll die Planung für das Wohngebiet weitergeführt werden. Um dem raumordnerischen Konflikt zu begegnen und zugleich die Option der Umsiedlung des Netto-Marktes aufrecht zu erhalten, wird die für den Markt vorgesehene Fläche aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes herausgenommen. Zugleich wird für die verbleibenden kleinteiligen Mischgebiete der Einzelhandel ausgeschlossen.
Gleichfalls konnte bis zum heutigen Tage keine Einigung mit den Betreibern der Beregnungsbrunnen erzielt werden, deren Beregnungsbrunnen bereits unter Ansatz der getroffenen schalltechnischen Eingangswerte an der bestehenden Bebauung für eine Überschreitung der maßgebenden Orientierungswerte in der Nachtzeit führt. Um diesen Konflikt im Rahmen des Bebauungsplanes lösen zu können, wird unter Berücksichtigung des aktuellen Stands der Technik ein lärmtechnischer Ansatz für die Beregnungsbrunnen in die schalltechnischen Berechnungen einfließen, welcher resultierend im Baugebiet zu Schallschutzmaßnahmen an den Gebäuden führen wird.
Aufgrund der erheblichen Änderungen des Bebauungsplanes ist eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Hierzu ist das Verfahren über den Bebauungsplan wieder zu „öffnen“, wofür die Aufhebung des Satzungsbeschlusses zwingend erforderlich ist.
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Fortführung des Planverfahrens entstehen im Budget 5110000 im Jahr 2019 Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von ca. 20.000 €.
Anlage/n:
Gebietsabgrenzung
Bebauungsplan
Bebauungsplan Gesamt
Bebauungsentwurf
Planzeichenerklärung Seite 1
Planzeichenerklärung Seite 2
Planzeichenerklärung Seite 3
Textliche Festsetzungen Seite 1
Textliche Festsetzungen Seite 2
Textliche Festsetzungen Seite 3
Örtliche Bauvorschrift
Begründung
Schierkenweg-Nordost Schallschutzgutachten 2017
Schierkenweg-Nordost Schallschutzgutachten 2017 Anlage 1
Schierkenweg-Nordost Schallschutzgutachten 2017 Anlage 2.1
Schierkenweg-Nordost Schallschutzgutachten 2017 Anlage 2.2
Schierkenweg-Nordost Schallschutzgutachten 2017 Anlage 3.1
Schierkenweg-Nordost Schallschutzgutachten 2017 Anlage 3.2
Schierkenweg-Nordost Schallschutzgutachten 2017 Anlage 3.3
Schierkenweg-Nordost Schallschutzgutachten 2017 Anlage 3.4
Schierkenweg-Nordost Schallschutzgutachten 2019
Schierkenweg-Nordost Schallschutzgutachten 2019 Anlage 1.1
Schierkenweg-Nordost Schallschutzgutachten 2017 Anlage 1.2
Übersicht Plan Artenschutz Brutvögel
Übersicht Plan Artenschutz Fledermäuse
Fauana Bestand Hillerse Potentialeinschätzung
Maßnahmenvorschläge Brutvögel
Erfassung Amphibien 2018-07-11
Lageplan KVP äußere Erschließung
Lageplan Baugebiet innere Erschließung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | _Schierkenweg-Nordost_4a3_Abgrenzung (286 KB) | ||||
2 | Schierkenweg-Nordost_4a3 Bebauungsplan Gesamt (866 KB) | ||||
3 | Schierkenweg-Nordost_4a3_Bebauungsplan (487 KB) | ||||
4 | Schierkenweg-Nordost_4a3_Bebauungsentwurf (1733 KB) | ||||
5 | Schierkenweg-Nordost_4a3 Planzeichenerklärung Seite 1 (168 KB) | ||||
6 | Schierkenweg-Nordost_4a3_Planzeichenerklärung Seite 2 (182 KB) | ||||
7 | Schierkenweg-Nordost_4a3 Planzeichenerklärung Seite 3 (175 KB) | ||||
8 | Schierkenweg-Nordost_4a3 Textliche Festsetzungen Seite 1 (244 KB) | ||||
9 | Schierkenweg-Nordost_4a3 Textliche Festsetzungen Seite 2 (184 KB) | ||||
10 | Schierkenweg-Nordost_4a3 Textliche Festsetzungen Seite 3 (194 KB) | ||||
11 | Schierkenweg-Nordost_4a3 Örtliche Bauvorschriften (172 KB) | ||||
12 | Schierkenweg-Nordost Schallschutzgutachten 2017 (542 KB) | ||||
13 | Schierkenweg-Nordost_Schallschutzgutachten 2017_Anlage2_1 (722 KB) | ||||
14 | Schierkenweg-Nordost_Schallschutzgutachten 2017 Anlage1 (733 KB) | ||||
15 | Schierkenweg-Nordost_Schallschutzgutachten 2017_Anlage2_2 (48 KB) | ||||
16 | Schierkenweg-Nordost_Schallschutzgutachten 2017_Anlage3_1 (732 KB) | ||||
17 | Schierkenweg-Nordost_Schallschutzgutachten 2017_Anlage3_2 (732 KB) | ||||
18 | Schierkenweg-Nordost_Schallschutzgutachten 2017_Anlage3_3 (733 KB) | ||||
19 | Schierkenweg-Nordost_Schallschutzgutachten 2017_Anlage3_4 (730 KB) | ||||
20 | Schierkenweg-Nordost Schallschutzgutachten 2019 (95 KB) | ||||
21 | Schierkenweg-Nordost Schallschutzgutachten 2019 Anlage 1-1 (135 KB) | ||||
22 | Schierkenweg-Nordost Schallschutzgutachten 2019 Anlage 1-2 (129 KB) | ||||
23 | Übersicht Plan Artenschutz Brutvögel (1761 KB) | ||||
24 | Übersicht Plan Artenschutz Fledermäuse (4138 KB) | ||||
25 | Fauna Bestand Hillerse_Potenzialeinschätzung2017-09-12 (186 KB) | ||||
26 | Maßnahmenvorschläge Brutvögel (429 KB) | ||||
27 | Schierkenweg-Nordost Erfassung Amphibien 2018-07-11 (1490 KB) | ||||
28 | Schierkenweg-Nordost 4a3 Begründung (1527 KB) | ||||
29 | Lageplan KVP äußere Erschließung (811 KB) | ||||
30 | Lageplan Baugebiet innere Erschließung (325 KB) |
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