Vorlage - MEI/2019/220
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Beschlussvorschlag:
Die 1. Nachtraghaushaltssatzung für das Jahr 2019 wird mit folgenden Festsetzungen beschlossen:
§ 1
| die bisherigen | erhöht | vermindert | und damit der |
1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
Ergebnishaushalt |
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ordentliche Erträge | 7.594.900 | 0 | 0 | 7.594.900 |
ordentliche Aufwendungen | 7.773.400 | -8.200 | 0 | -7.781.600 |
außerordentliche Erträge | 295.100 | 0 | 0 | 295.100 |
außerordentliche Aufwendungen | -390.400 | 0 | 0 | -390.400 |
Finanzhaushalt |
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Einzahlungen aus laufender | 7.083.400 | 0 | 0 | 7.083.400 |
Auszahlungen aus laufender | -7.093.400 | -8.200 | .0 | -7.101.600 |
Einzahlungen für Investitions-tätigkeit | 2.330.300 | 0 | 0 | 2.330.300 |
Auszahlungen für Investitions- | -4.638.900 | -1.075.000 | 0 | -4.713.900 |
Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit | 1.308.600 | 1.075.000 | 0 | 2.383.600 |
Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit | 209.100 | 0 | 0 | 209.100 |
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Nachrichtlich: |
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Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushaltes | 10.722.300 | 1.075.000 |
| 11.797.300 |
Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushaltes | 10.941.400 | -1.083.200 |
| 12.024.600 |
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§ 2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 1.308.600 € um 1.075.000 € erhöht und damit auf 2.383.600 € neu festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht verändert.
§ 4
Der Höchstbetrag, bis zu dem Liquiditätskredite beansprucht werden dürfen, wird nicht verändert.
§ 5
Die Steuersätze (Hebesätze) werden nicht verändert.
§ 6
Wird nicht verändert.
Sachverhalt:
Gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 NKomVG haben die Kommunen unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen oder Auszahlungen bei einzelnen Haushaltspositionen in einem im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen oder Gesamtauszahlungen erheblichen Umfang entstehen oder geleistet werden müssen. Die Maßnahme I 041754103 Sanierung Straßenbrücke über die Oker, Meinersen ging mit einer Kostensteigerung von 1.075.000 Euro einher. In Ermangelung einer Festlegung durch den Rat (beispielsweise in der Haushaltssatzung) über eine Wertgrenze zum Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung muss dies im Einzelfall bewertet werden. Hier wird durch die Maßnahme die Liquidität vorrübergehend weiter geschwächt. Da die Gemeinde derzeit einen negativen Kontostand aufweist, kann die Maßnahme nur im Rahmen einer Kreditermächtigungserhöhung durchgeführt werden. Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr hat in Aussicht gestellt diese Maßnahme mit insgesamt 1.612.500 € aus den Finanzmitteln des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes zu fördern. Der Förderbescheid liegt jedoch noch nicht vor. Auch ist mit der Einzahlung dieser Finanzmittel in 2019 nicht zu rechnen.
Es wird daher ein Haushaltsvermerk vorgeschlagen, der die Durchführung der Maßnahme an den Fördermittelbescheid bindet.
Die Aufwendungen für Zinsen und Tilgung sind in 2019 nicht aufgenommen worden, da die Aufnahme des Kredites nicht vor 2020 gesehen wird.
Des Weiteren sind Positionen aufgrund neuer Sachstände auch in geringer Höhe aufgenommen worden. (siehe Anlage)
Finanzielle Auswirkungen:
Siehe Festsetzung des Nachtrages.
Anlage/n:
1. Nachtragshaushaltssatzung
Ergebnishaushalt
Finanzhaushalt
Einzelmaßnahmen zum Nachtrag
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Haushaltssatzung Nachtrag (202 KB) | ||||
2 | EH-Schema_geändert für VA_Rat (232 KB) | ||||
3 | FH-Schema_angepasst (245 KB) | ||||
4 | Einzelmaßnahmen zum Nachtrag (113 KB) |