Vorlage - MUE/2019/219  

Betreff: Straßenbaubeitrag für die Straßenbeleuchtung "Wildroder Ring" in Flettmar
Hier: Aufwandsspaltung
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:20 - 22 53 10/51
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Müden (Aller) Vorberatung
Gemeinderat Müden (Aller) Entscheidung
26.09.2019 
19. Sitzung des Rates der Gemeinde Müden (Aller) ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Lageplan mit Kennzeichnung der öffentlichen Einrichtung  

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Beschlussvorschlag:

 

Für die öffentliche Einrichtung „Wildroder Ring“ in Flettmar wird nach
§ 8 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 NKAG für straßenbauliche Maßnahmen in der Gemeinde Müden (Aller) – Straßenbaubeitragssatzung – eine Aufwandsspaltung für die Teileinrichtung:

 

  • Verbesserung der Straßenbeleuchtung

 

beschlossen.

 

Die öffentliche Einrichtung ist in dem als Anlage beigefügten Lageplan farblich gekennzeichnet.

 

 

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Sachverhalt:

 

Da außer der Straßenbeleuchtung keine weiteren Teileinrichtungen ausgebaut wurden, ist zur Refinanzierung der beitragsfähigen Ausbaukosten die Anordnung einer Aufwandsspaltung erforderlich.

 

Durch die Aufstockung der vorhandenen Straßenbeleuchtung mit zusätzlich 6 neuen Straßenlampen wird die Ausleuchtung der Gesamtanlage der gesamten öffentlichen Einrichtung deutlich effektiver und erfüllt beitragsrechtlich den Tatbestand der Verbesserung.

 

Zur Information der beteiligten Grundstückseigentümer wurde am 01.04.2019 eine Anliegerversammlung durchgeführt.

 

Da zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Beschlussvorlage noch keine Schlussrechnung der bauausführenden Firma vorliegt, kann derzeit lediglich auf das Zahlenwerk der Anliegerversammlung verwiesen werden. Danach betragen die kalkulierten Gesamtausbaukosten 10.800,00 €.

 

Bei der Gemeindestraße „Wildroder Ring“ handelt es sich eindeutig um eine öffentliche Einrichtung, die überwiegend dem Anliegerverkehr dient. Nach der Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde Müden (Aller) ergibt sich bei Anliegerstraßen folgendes Verteilungsverhältnis:

 

 

 Gemeinde, 25 v. H. 2.700,00 €

 Anlieger, 75 v. H.  8.100,00 €

 

In dem als Anlage beigefügten Lageplan ist die abzurechnende öffentliche Einrichtung farblich dargestellt.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ein abschließendes Zahlenwerk ergibt sich erst nach Vorlage der Schlussrechnung der bauausführenden Firma.

 

Bei einer Nutzungsdauer der ausgebauten Teileinrichtung Straßenbeleuchtung von 25 Jahren werden die Straßenbaubeiträge als Sonderposten für den gleichen Zeitraum im Ergebnishaushalt aufgelöst.

 

 

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Anlage/n:

Lageplan mit Kennzeichnung der öffentlichen Einrichtung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan mit Kennzeichnung der öffentlichen Einrichtung (270 KB)      
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