Vorlage - SGM/2019/288
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Beschlussvorschlag:
Der überplanmäßigen Bereitstellung eines Betrages in Höhe von 125.000,-- € bei den Personalaufwendungen wird zugestimmt.
Sachverhalt:
Der voraussichtliche Bedarf der Personalaufwendungen für das Jahr 2019 ist im Herbst letzten Jahres mit 7.001.900,-- € beziffert und im Haushalt bereitgestellt worden. Aufgrund der damaligen Haushaltssituation erfolgte die Berechnung lediglich unter Berücksichtigung der tatsächlich zu erwartenden Kosten. Größere Reserven wurden nicht eingeplant. Durch die erforderliche Inanspruchnahme sämtlicher Stellenreserven wurde bereits eine Summe von 81.200,-- € bereitgestellt. (s. Vorlagen 257 und 257-01)
Aktuelle Hochrechnungen auf Basis der bereits getätigten Ausgaben haben zwischenzeitlich ergeben, dass die ursprünglich veranschlagten Personalkosten aus folgenden Gründen nicht auskömmlich sind:
- Erstattungsbeiträge Föcks an NVK (Soll 40.000/ Ist 75.000 €)
- Besoldungserhöhung Beamte (3,19% anstatt geplanter 2%)
- vorzeitige Rückkehr aus Beurlaubungen/Elternzeit, Doppelbesetzungen von
Stellen (Wissensstafette), Auszahlung von Urlaub wegen Ausscheidens aus dem
Arbeitsverhältnis, Bezahlung von vermehrten Überstunden
Der überplanmäßige Mehraufwand bei den Personalkosten in Höhe von voraussichtlich 125.000 € entspricht einer prozentualen Abweichung von 1,8 %.
Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet: |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | NEIN |
Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten: | JA |
Beteiligung des Seniorenbeirates: | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
Bei den zu erwartenden Personalkosten handelt es sich um eine pauschale aktuelle Hochrechnung für das Jahr 2019 auf Basis der bereits getätigten Ausgaben.
Die Deckung des zu erwarteten überplanmäßigen Personalkostenmehrbedarfs in Höhe von bis zu ca. 125.000 € erfolgt im Rahmen der Gesamtdeckung im Jahresergebnis.
Beteiligung Fachbereich 20 - Finanzen | |
Überplanmäßige Ausgabe | JA |
Außerplanmäßige Ausgabe | NEIN |
Anlage/n:
keine