Vorlage - MUE/2019/232  

Betreff: Rückbau der Wirtschaftswege "Drechslerkamp" und "Söhlenweg"
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:60
Beratungsfolge:
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Gemeinde Müden (Aller) Anhörung
21.11.2019 
11. Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses der Gemeinde Müden (Aller) ungeändert beschlossen     
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Müden (Aller) Vorberatung
Gemeinderat Müden (Aller) Entscheidung
10.12.2019 
20. Sitzung des Rates der Gemeinde Müden (Aller) geändert beschlossen     
Anlagen:
Wirtschaftswege Lagepläne  

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Beschlussvorschlag:

 

Der erfolgte Rückbau (Entsiegelung) der in der Anlage markierten Wirtschaftswege

 

  • Nr. 1  Wirtschaftsweg nördlich abgehend von der “Alten Poststraße“ sowie
  • Nr. 2  nördlich abgehend vom „Söhlenweg“ im Langenklint

 

wird zur Kenntnis genommen. 

 

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Sachverhalt:

 

Der nachfolgende Sachverhalt ist in der Sitzung des Gemeinderates am 23.07.2019 kurz erläutert worden, wobei zur Thematisierung an den BPU verwiesen wurde.

 

Wie in den Sitzungen kommuniziert hat die Gemeinde Müden (Aller) im Dezember 2018 einen Zuwendungsbescheid für die Neuherstellung der Wirtschaftswege „Alte Poststraße“ und „Molkereiweg“ erhalten. Dieser Zuwendungsbescheid war an eine sehr knapp bemessene Ausführungs- und Fertigstellungsfrist bis zum 31.07.2019 gebunden. Erschwerend kam hinzu, dass der Zuwendungsgeber zwingend die Beteiligung der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Gifhorn aufgegeben hatte.

 

Der Landkreis Gifhorn zeigte zunächst wenig Verständnis für die eng bemessenen Ausführungsfristen und forderte eigentlich die Bauausführung außerhalb der Brut-und Setzzeiten, also auf keinen Fall im Frühjahr 2019. Damit wäre die zeitgerechte Bauausführung unter gleichzeitiger Inanspruchnahme der zugesprochenen Fördermittel faktisch nicht umsetzbar gewesen.

 

Nach Verhandlung des Fachbereiches mit dem Landkreis Gifhorn zeigte sich dieser nur in diesem besonderen „Ausnahmefall“ zu Kompromissen bereit. Nach naturschutzrechtlicher örtlicher Überprüfung durch einen Sachverständigen konnte zum Zeitpunkt des Ausführungsbeginns kein im direkten Umfeld schützenswerter Tierbestand festgestellt werden und die Baumaßnahmen konnten starten.

 

Der Landkreis Gifhorn hat seine Zustimmung aber an die Bedingung geknüpft, dass für den baulichen Eingriff in den Naturhaushalt Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durchzuführen sind. Dieses Genehmigungsverfahren ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Das heißt, weitere Maßnahmen müssen eventuell noch folgen.       

 

Weil dem Landkreis Gifhorn und dem Sachverständigen von der Gemeinde Müden (Aller) so kurzfristig keine Flächen vorgeschlagen werden konnten, die als mögliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme zur Verfügung stehen, wurde sich auf den Rückbau (Entsiegelung) gepflasterter Wirtschaftswege verständigt.  

 

Das ist natürlich nicht in jedem Fall sinnvoll. So wurde seitens der Verwaltung der Vorschlag unterbreitet, bei den genannten zwei Wirtschaftswegen einen Rückbau vorzunehmen.

 

Hierzu im Einzelnen:

 

Weg Nr. 1

Direkt angrenzende landwirtschaftliche Nutzflächen können über andere Wirtschaftswege erreicht werden. Durch beidseitig durchgehenden Baumbestand am Wirtschaftsweg sowie eines südlich gelegenen durchgehenden Entwässerungsgrabens ist die Zugänglichkeit ohnehin stark eingeschränkt. Im direkten Zufahrtsbereich zur „Alten Poststraße“ wurden durch zusätzliche Befestigungen mit Schotter Zufahrten geschaffen.

 

Vor dem Hintergrund der geforderten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ist in der  Anliegerinformation angefragt worden, inwieweit im Umfeld der „Alten Poststraße“ Wirtschaftswege zwingend gebraucht werden. Es wäre auch möglich, Wegefläche vollständig aufzugeben, zu sperren und Pflanzungen vorzunehmen.

 

Es kamen von der Verwaltung nämlich unterschiedliche Vorschläge, welche von dem Anlieger mit Ausnahme des Weges Nr.1 verworfen wurden.

 

Der Rückbau des Wirtschaftsweges wurde vollzogen und auch mit dem Zuwendungsgeber abgerechnet.

 

Weg Nr.  2

Dieser Teilabschnitt des Wirtschaftsweges (in der Anlage rot gekennzeichnet) wurde bewusst und in Abstimmung mit den Anlieger im Zuge der damaligen Neuherstellung  der Gesamtanlage (in der Anlage gelb gekennzeichnet) vor mehr als zehn Jahren nicht neu hergestellt. Hierzu bestand auch aus Kostengründen keine zwingende Notwendigkeit.

 

Insofern wurde der Weg auch nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

 

Offensichtlich fand auch keine Nutzung statt, sodass der Weg nahezu zugewachsen ist.

 

Der Rückbau des Wirtschaftsweges wurde vollzogen und auch mit dem Zuwendungsgeber abgerechnet.

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung des Seniorenbeirates:

JA

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Entfällt.

 

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Anlage/n:

Lagepläne der Wirtschaftswege

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Wirtschaftswege Lagepläne (821 KB)      
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