Vorlage - MUE/2019/234
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Beschlussvorschlag:
- Die Aufstellung des Bebauungsplanes "Meinerser Weg" mit örtlicher Bauvorschrift wird aufgrund der §§ 1 (3) und 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Der Plan soll im beschleunigten Verfahren gem. § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen) i. V. m. § 13a (1) Satz 2 BauGB aufgestellt werden.
- Der Plan wird gem. § 13 (3) Satz 1 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt.
- Gemäß § 4 a (2) BauGB wird gleichzeitig die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB durchgeführt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte nach dem BauGB einzuleiten.
- Den Auftrag für die Durchführung des Bauleitplanverfahrens erhält das Planungsbüro für Stadtplanung Dr.-Ing. W. Schwerdt, Waisenhausdamm 7, 38100 Braunschweig.
Sachverhalt:
Mit dem Ziel der Ausweisung von Wohnbauflächen im Rahmen der Nachverdichtung ist eine private Vorhabenträgerin (ursprünglich aus der Gemeinde Müden (Aller), Gemeindeteil Ettenbüttel, stammend) an die Verwaltung herangetreten.
Insoweit wird beabsichtigt, dem Flurstück 26/8 (tlw.) der Flur 12, Gemarkung Ettenbüttel, mit einer Größe von 9.386 m² eine Bauleitplanung zuzuführen. Mithin sollen auf einer Teilfläche des Flurstücks 26/8 insgesamt vier Baugrundstücke als Straßenrandbebauung zum "Meinerser Weg" für die Errichtung von zwei Einfamilienhäusern und einem Doppelhaus entwickelt werden (siehe Gebietsabgrenzung und Planskizze - Anlage 2).
Die Vorhabenträgerin ist an der Aufstellung eines Bebauungsplanes für die im beigefügten Lageplan markierten Fläche durch die Gemeinde interessiert, weil es sich bei dem Grundstück um eine Außenbereichsfläche handelt, die ohne Bauleitplanung nicht bebaubar ist. Im Flächennutzungsplan ist die Fläche als Grünfläche/Parkanlage dargestellt.
Die Bebauung schließt an bisher bebaute Ortsteile an. Der Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Meinersen ist entsprechend zu ändern.
Die Planung kann im beschleunigten Bauleitplanverfahren gemäß § 13b BauGB aufgestellt werden, da die Voraussetzungen für einen Bebauungsplan in Bezug auf die Einbeziehung von Außenbereichsflächen vorliegen.
Der dazu notwendige städtebauliche Vertrag (hier: regelt u.a. die Kostenübernahme durch die Vorhabenträgerin) erfolgte bereits im April 2019.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: Nein
Beteiligung des Seniorenbeirates: Nein
Finanzielle Auswirkungen:
Die für die Durchführung des Bauleitplanverfahrens entstehenden Kosten übernimmt gemäß dem bereits erfolgten Städtebaulichen Vertrag die Vorhabenträgerin.
Anlage/n:
Gebietsabgrenzung
Planskizze– Anlage 2
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Meinerser Weg-Gebietsabgrenzung (271 KB) | ||||
2 | Meinerser Weg Planskizze Anlage 2 (266 KB) |