Vorlage - MUE/2019/241  

Betreff: Haushaltssatzung mit Haushaltplan für das Haushaltsjahr 2020
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:20/20 21 02-5
Beratungsfolge:
Haushaltsausschuss der Gemeinde Müden (Aller) Vorberatung
04.11.2019 
9. Sitzung des Haushaltsausschusses der Gemeinde Müden (Aller) ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Haushaltsentwurf 2020  

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Beschlussvorschlag:

 

Den Fachausschüssen wird der vorliegende Entwurf des Haushaltsplanes 2020 zur Beratung empfohlen.

 

 

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Sachverhalt:

 

Die Verwaltung hat den beigefügten doppischen Haushaltsplan aufgestellt. Dieser Entwurf wird in erster Lesung zunächst im Haushaltsausschuss beraten und ist für das weitere Verfahren den Fachausschüssen zur Beratung zu empfehlen. Die Fachausschüsse können ihre Vorstellungen und Wünsche einbringen. Mehraufwand kann dann jedoch nur Berücksichtigung finden, wenn entsprechende realisierbare Deckungsvorschläge vorgelegt werden.

 

Im Ergebnishaushalt ist im Jahr 2020 ein Überschuss von 143.500,00 € zu verzeichnen. Dieser beruht ausschließlich auf außerordentlichen Erträgen aus Grundstückserlösen (Fehl ord. Ergebnis: -942.000,00 €, Überschuss außerordentlich: 1.085.500,00 €). Da aber in den Folgejahren mit Defiziten gerechnet wird, sollte im Rahmen der Haushaltsberatung intensiv über Einsparungen oder mögliche Mehrerträge beraten werden, die zu einer Verbesserung des Ergebnisses führen können, um so daraufhin zu wirken, das ausgewiesene Defizit zu reduzieren.

 

Der Finanzhaushalt weist ein Überschuss in Höhe von 265.300,00 € aus.

 

Der Kassenbestand der Gemeinde Müden (Aller) betrug am 14.10.2019 rd. 877.800,00 €. Er sollte sich im November und Dezember 2019 mit der Zahlung von Einkommensteueranteilen und den Realsteuererträgen aus dem 4. Quartal 2019 noch etwas erhöhen.

 

Die Finanzierung der Investitionen des Haushaltsjahres 2020 ist vollständig aus den zu erwartenden Einzahlungen für Investitionen möglich.

 

Der Haushaltsentwurf weist insgesamt Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1.706.100,00 € aus. Diese betreffen die Haushaltsjahre 2021 und 2023. In den Jahren 2020 und 2021 ergibt sich ein positiver Saldo aus Investitionstätigkeit. Die Finanzierung der Verpflichtungsermächtigungen muss zwingend dargestellt werden. Sie ist aus dem positiven Saldo aus Investitionstätigkeit möglich und im Jahr 2023 durch Kreditfinanzierung.

 

Im Anschluss an die Beratung des Haushaltsentwurfes in den Fachausschüssen erfolgt die Beschlussfassung des endgültigen Haushaltsplanes 2020 in der zweiten Lesung des Haushaltsausschusses und anschließend im Verwaltungsausschuss und abschließend im Gemeinderat.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich insbesondere durch die im Plan enthaltenen Investitionen, durch Abschreibungen und Unterhaltung. Des Weiteren wirkt sich ein negativer Saldo im Finanzhaushalt negativ auf die Entwicklung des Finanzmittelbestandes der Gemeinde aus.

 

 

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Anlage/n:

Haushaltsentwurf 2020

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Haushaltsentwurf 2020 (6843 KB)      
Stammbaum:
MUE/2019/241   Haushaltssatzung mit Haushaltplan für das Haushaltsjahr 2020   Fachbereich 20 - Finanzen   Beschlussvorlage
MUE/2019/241-01   Beratung des Haushaltsplanentwurfs 2020 in den Fachausschüssen; hier: Bau-, Planungs- und Umweltausschuss   Fachbereich 60 - Planen & Bauen   Beschlussvorlage
MUE/2019/241-02   Beratung des Haushaltsplanentwurfs 2020 in den Fachausschüssen; hier: Kultur-, Sport- und Fremdenverkehrsausschuss   Fachbereich 10 - Zentrale Dienste   Beschlussvorlage
MUE/2019/241-03   Haushaltssatzung mit Haushaltplan für das Haushaltsjahr 2020 - Tischvorlage -   Fachbereich 20 - Finanzen   Beschlussvorlage
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