Vorlage - SGM/2019/296
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Beschlussvorschlag:
Der Samtgemeinderat stellt den Sitzverlust für das Mitglied des Samtgemeinderates der Samtgemeinde Meinersen, Frau Yvonne Droste, gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG fest.
Sachverhalt:
Frau Droste hat mit Schreiben vom 06.10.2019 mitgeteilt, dass sie ihr Ratsmandat im Samtgemeinderat der Samtgemeinde Meinersen niederlegt. Dieses führt zum Sitzverlust gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG. Nach § 52 Abs. 2 NKomVG hat der Samtgemeinderat festzustellen, ob die Voraussetzung für den Sitzverlust vorliegt.
Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet: |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | NEIN |
Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten: | JA |
Beteiligung des Seniorenbeirates: | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlage/n:
Rechtsgrundlage
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Rechtsgrundlage (13 KB) |