Vorlage - SGM/2019/297  

Betreff: Verpflichtung eines neuen Samtgemeinderatsmitglieds
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:30 - JS
Beratungsfolge:
Samtgemeinderat Meinersen Anhörung
07.11.2019 
21. Sitzung des Samtgemeinderates zurückgestellt     
Anlagen:
Rechtsgrundlage  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Hinweis: Aufgrund des Sitzverlustes von Frau Yvonne Droste geht der Sitz

auf Herrn Heinz-Robert Köhler als Ersatzperson über.

 

Das Ratsmitglied

 

Heinz-Robert Köhler

 

wird vom Samtgemeindebürgermeister verpflichtet, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.

 

Gemäß § 54 i.V.m. § 43 NKomVG wird das neue Mitglied des Samtgemeinderates vom Samtgemeindebürgermeister förmlich verpflichtet, seine Aufgaben unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.

 

Insbesondere erfolgt ein Hinweis auf die Pflichten gemäß §§ 40-42 NKomVG.

 

Die Verpflichtung kann entweder per Handschlag

 

oder

 

dadurch abgegeben werden, dass das Ratsmitglied die Verpflichtung, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten, dem Vorsitzenden nachspricht.

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten:

JA

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Rechtsgrundlage

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Rechtsgrundlage (20 KB)      
Nach oben springen