Vorlage - SGM/2019/303  

Betreff: Hydrantenkonzept des Wasserverbandes Gifhorn
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:30 - JS
Beratungsfolge:
Feuerschutzausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
26.11.2019 
8. Sitzung des Feuerschutzausschusses der Samtgemeinde Meinersen ungeändert beschlossen     
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
19.12.2019 
22. Sitzung des Samtgemeinderates ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Präsentation Hydrantenkonzept  

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Beschlussvorschlag:

 

Für die dauerhafte Sicherstellung der Löschwasserversorgung über Hydranten wird ein jährlich wiederkehrender Ansatz in Höhe von 28.000 Euro (im Haushalt 2020 sind bereits 15.000 Euro eingeplant) im Finanzhaushalt des Kostenträgers 1260000 (Brandschutz) zur Verfügung gestellt.

 

 

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Sachverhalt:

 

Die Samtgemeinde Meinersen hat als Trägerin des Brandschutzes nach § 2 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes u. a. für eine Grundversorgung mit Löschwasser zu sorgen.

 

Mangelns eigenem Leitungsnetz wird diese Aufgabe durch den Wasserverband Gifhorn wahrgenommen. Die Grundlagen der Zusammenarbeit sind im Vertrag zur Löschwasservorhaltung in der Samtgemeinde Meinersen aus Januar 2018 festgehalten.

 

Der Wasserverband beabsichtigt sein Hydrantenkonzept zu verändern. Die Hydrantendichte soll auf einen Abstand von maximal 400m verringert werden. Schrittweise werden dazu in den nächsten Jahrzehnten Hydranten ausgebaut werden (bei Defekt-Meldung, Leitungsstillegung oder bei Erneuerung der Hauptleitung).

 

Nach Mitteilung des Wasserverbandes sind in den nächsten Jahrzehnten 266 Hydranten vom Ausbau betroffen.

 

Die Feuerwehr der Samtgemeinde Meinersen hat geprüft und festgestellt, dass ca. 150 Hydranten erhalten bleiben müssen, um den Sicherheitsstandard zu erhalten bzw. die Hilfsfristen einzuhalten.

 

Nach Auskunft des Wasserverbandes hat ein Hydrant eine Lebensdauer von etwa

20-25 Jahren, teilweise sogar länger. Im Schnitt sind somit 7,5 Hydranten pro Jahr betroffen.

 

Die genaue Anzahl der im Jahr betroffenen Hydranten kann nicht genau bestimmt werden.

 

Die Investitionskostenpauschale für einen Unterflurhydranten beläuft sich derzeit auf

3.905,50 Euro, für einen Überflurhydranten beträgt die Pauschale 4.455,50 Euro.

 

Die Verwaltung empfiehlt daher einen jährlich wiederkehrenden Ansatz in Höhe von

28.000 Euro (= 7 x 4000 Euro) in den Finanzhaushalt des Kostenträgers 1260000 (Brandschutz) aufzunehmen.

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten:

JA

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Im Entwurf des Haushaltsplans sind im Finanzhaushalt bereits 15.000 Euro veranschlagt. Eine Erhöhung dieses Ansatzes auf 28.000 Euro ist erforderlich um den Bedarf der Löschwasserversorgung zu decken.

 

Die finanziellen Auswirkungen ergeben sich aus der im Haushaltsjahr wegfallenden und zu ersetzenden Hydranten.

 

Die Investitionskostenpauschale für einen Unterflurhydranten beläuft sich derzeit auf 3.905,50 Euro, für einen Überflurhydranten beträgt die Pauschale 4.455,50 Euro. Ein Hydrant wird über 20 Jahre abgeschrieben.

 

 

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Anlage/n:

Präsentation Hydrantenkonzept

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Präsentation Hydrantenkonzept (244 KB)      
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