Vorlage - SGM/2019/269-01
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Beschlussvorschlag:
1. Im Haushaltsjahr 2020 werden 200.000 Euro für Grundstücksankauf und Planungskosten bereitgestellt.
2. Für den Haushalt 2020 wird eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1.000.000 Euro aufgenommen, die den Haushalt 2021 belastet.
Sachverhalt:
Mit Beschluss des Samtgemeinderates vom 05.09.2019 wurde beschlossen:
1. Die Mittel für den Ankauf einer entsprechenden Fläche sowie die Planungskosten für den Neubau des Feuerwehrhauses Flettmar sind im Haushalt 2020.
2. Die Mittel für die Baumaßnahme sind im Haushalt 2021 aufzunehmen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt die Kosten für diese Maßnahmen zu ermitteln.
Die Erfahrungen aus Nachbarkommunen zeigen, dass der Bau eines ähnlichen Feuerwehrhauses etwa 1,2 Millionen Euro kosten wird.
Verlässliche Zahlen können jedoch erst nach Abschluss der Planungsphasen 1-3 vorgelegt werden, so dass zunächst für den Haushalt 2020 eine VE i. H. v. 1.000.000 Euro vorgesehen wird.
Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet: |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | NEIN |
Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten: | JA |
Beteiligung des Seniorenbeirates: | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
Im Haushaltsplan 2020 wurden bereits 200.000 Euro für Grundstücksankauf und Planungskosten eingeplant.
Für den Haushalt 2020 wird eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1.000.000 Euro aufgenommen.
Anlage/n:
keine
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