Vorlage - SGM/2019/313  

Betreff: Neue Vereinbarung über die Zuweisung gemäß § 118 Niedersächsisches Schulgesetz - NSchG- zwischen dem Landkreis Gifhorn und den Gebietseinheiten
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
19.12.2019 
22. Sitzung des Samtgemeinderates ungeändert beschlossen     
Anlagen:
§118 Vereinbarung Überarbeitung November  

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Beschlussvorschlag:

 

Dem vorliegenden Entwurf der Vereinbarung gemäß § 118 NSchG ab 01.01.2020 wird -vorbehaltlich einer ungeänderten Beschlussfassung im Kreistag des Landkreises Gifhorn und den beteiligten Gebietseinheiten - zugestimmt.

 

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Sachverhalt:

 

Der Landkreis Gifhorn hat die Schulträgerschaft für den Sekundarbereich I - Hauptschule und Realschule - auf die Samtgemeinde Meinersen übertragen. Gemäß § 118 NSchG hat sich der Landkreis Gifhorn an den "sonstigen Kosten im Sekundarbereich I" zu beteiligen.

 

Für die Aufgabenwahrnehmung erhält die Samtgemeinde Meinersen somit eine Erstattung der Kosten für die Haupt- und Realschule nach § 118 NSchG. Die letzte vereinbarte Regelung zu diesem Abrechnungsverfahren endet aufgrund von Kündigung zum 31.12.2019.

Der Landkreis Gifhorn hat in Abstimmung mit den Gebietseinheiten, die Schulen im Sekundarbereich I in übertragener Trägerschaft haben, eine neue Vereinbarung über die Zuweisung nach § 118 NSchG erarbeitet, die von allen beteiligten Gebietseinheiten zu unterzeichnen ist.

 

Grundsätzlich sind in der neuen Vereinbarung die bestehenden Abrechnungsmodalitäten konkretisiert und festgeschrieben worden. Einige geänderte Anpassungen im Abrechnungsverfahren sind abgestimmt.

 

Eine wesentliche Änderung ist jedoch, dass der Landkreis Gifhorn nunmehr den gesetzlich vorgegebenen höchsten Kostenerstattungssatz von 80% ab dem Haushaltsjahr 2020 zugrunde legt. Bisher betrug die Erstattung der Kosten für die Wahrnehmung von Schulträgeraufgaben für die Hauptschule und die Realschule für die Samtgemeinde Meinersen in der Regel ca. 65 % der anrechnungsfähigen Kosten, was dem gesetzlichen Mindestsatz nach § 118 NSchG entspricht. Zukünftig wird grundsätzlich der Kostenerstattungssatz von 80 % zur Anrechnung kommen. Für die Samtgemeinde Meinersen bedeutet dies voraussichtlich eine höhere Erstattung der Kosten von 80.000 € bis 100.000 € pro Jahr je nach Ausgabensituation.

 

Der Entwurf der neuen Vereinbarung über die Zuweisung nach § 118 NSchG ist als Anlage beigefügt.

 

 

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten:

JA

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Abrechnung der Schulkosten nach der neuen Vereinbarung nach § 118 NSchG können in den Folgejahren höhere Erstattungsbeträge/Einnahmen zur Folge haben.  Die Höhe kann nicht konkret beziffert werden, da der Erstattungsbetrag abhängig von der Kostensituation des jeweiligen Jahres und der Anerkennung der abrechnungsfähigen Kosten ermittelt wird.

 

 

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Anlage/n:

Entwurf der Vereinbarung über die Zuweisung nach § 118 NSchG

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 §118 Vereinbarung Überarbeitung November (215 KB)      
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