Vorlage - MUE/2019/260
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Beschlussvorschlag:
- Für die Sanierung des Sportheims TuS Müden-Dieckhorst werden 610.000,00 € (davon 510.000,00€ als VE) in den Haushalt 2020 eingestellt.
- Der Verein wird beauftragt, den entsprechenden Zuwendungsantrag nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Sportstättenbaus zu stellen.
- Für eine Umsetzung der Maßnahme ist die Bewilligung der vorgesehenen Förderung für Sportstättenbau in Höhe von 100.000 EUR (max. Fördersatz nach Nr. 5.2 der Richtlinie) sowie die Einbringung einer anrechenbaren Eigenbeteiligung des TuS Müden-Dieckhorst in Höhe von 60.000 EUR Voraussetzung.
- Der verbleibende Eigenanteil der Gemeinde Müden wird auf 450.000 EUR begrenzt.
- Die Gemeinde Müden (Aller) wird ermächtigt, das Planungsbüro „Die Planschmiede 2KS“ mit den Planungsleistungen zu beauftragen.
Sachverhalt:
Der TuS Müden-Dieckhorst von 1910 e. V. stellt mit Schreiben vom 09.12.2019 den Antrag auf Kostenbeteiligung zur Sanierung des Sportheims.
Das Sportheim in Müden (Aller) befindet sich im Eigentum der Gemeinde Müden (Aller) und wird dem TuS Müden-Dieckhorst durch Vertrag zur Nutzung und Bewirtschaftung überlassen.
Aufgrund des derzeitigen Zustandes ist eine Sanierung des Sportheims durch den Verein ohne Unterstützung der Gemeinde Müden (Aller) nicht zu realisieren. Die Feuchtigkeit im Keller sowie das marode Dach machen entsprechende Sanierungsmaßnahmen im Bestandsgebäude zwingend erforderlich.
Die Gesamtkosten einer solchen Sanierung belaufen sich nach den von der Verwaltung angefordertem Angebot auf 610.000,00 €. Die Finanzierung ist laut Antragsstellung folgendermaßen vorgesehen:
- 100.000,00 € Förderung Sportstättenbau
- 450.000,00 € Gemeinde Müden
- 60.000,00 € Eigenleistung des TuS Müden-Dieckhorst von 1910 e. V.
Der o. g. möglichen Förderung liegt hier die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Sportstättenbaus zu Grunde. Hieraus ergibt sich, dass sofern der TuS Müden-Dieckhorst Zuwendungsempfänger ist und langfristig vertraglich eingeräumte Nutzungsrechte (z.B. aus einem Pachtvertrag) mit in der Regel einer Laufzeit von mindestens 12 Jahren, ggfs. eine Förderung wie o. a. möglich wäre. Gefördert werden Bestandssicherungsmaßnahmen, dazu gehören Maßnahmen, die zur baurechtlichen, betriebsorganisatorischen und finanziellen Absicherung der baulichen Anlagen erforderlich sind (inkl. Sanierung und Modernisierung). Des Weiteren sind die Kosten für Planungsleistungen für die Durchführung der Maßnahme berücksichtigt worden.
Aufgrund der Beantragung von Fördermitteln im Jahr 2020 ist es nicht möglich mit der Baumaßnahme noch 2020 zu beginnen. Es ist vorgesehen im Jahr 2020 mit der Planung und der Begutachtung zu beginnen und diese soweit abzuschließen das im Oktober 2020 mit den Ausschreibungen für die einzelnen Gewerke begonnen werden kann. Mit den vorbereitenden Arbeiten kann schon vor Bewilligung der Fördermittel begonnen werden, da diese trotzdem in voller Höhe angerechnet werden.
Auf die beigefügte Anlage wird im Weiteren verwiesen.
Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet: |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | NEIN |
Beteiligung des Seniorenbeirates: | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
Die finanziellen Auswirkungen hängen unmittelbar mit der Beschlussfassung zusammen. Im Haushalt 2020 der Gemeinde Müden (Aller) sind bisher 100.000,00 € bei I052042401 sowie eine VE i. H. v. 510.000,00 € eingeplant.
Anlage/n:
Antrag des TuS Müden-Dieckhorst
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Ergänzungsantrag Sanierung Sportheim (147 KB) |
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