Vorlage - SGM/2020/321  

Betreff: Verpflichtung eines neuen Samtgemeinderatsmitglieds
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:20 - NS
Beratungsfolge:
Samtgemeinderat Meinersen Anhörung
06.02.2020 
23. Sitzung des Samtgemeinderates zur Kenntnis genommen     
Anlagen:
Rechtsgrundlage  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Hinweis: Aufgrund des Sitzverlusts von Herrn Andreas Perlebach geht der Sitz auf Herrn Carsten Schaffhauser als Ersatzperson über.

 

Das Ratsmitglied

 

Carsten Schaffhauser

 

wird vom Samtgemeindebürgermeister verpflichtet, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.

 

Gemäß § 54 i.V.m. § 43 NKomVG wird das neue Mitglied des Samtgemeinderates vom Samtgemeindebürgermeister förmlich verpflichtet, seine Aufgaben unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.

 

Insbesondere erfolgt ein Hinweis auf die Pflichten gemäß §§ 40-42 NKomVG.

 

Die Verpflichtung kann

 

a) entweder per Handschlag

 

oder

 

b) dadurch abgegeben werden, dass das Ratsmitglied die Verpflichtung, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten, dem Vorsitzenden nachspricht.

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten:

JA

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine

 

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Anlage/n:

Rechtsgrundlage

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Rechtsgrundlage (17 KB)      
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